Daten der privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherungen (KV/PV) werden ab 01.01.2026 elektronisch beim Lohnsteuerabzug der Beamten und Angestellten berücksichtigt
Um den bürokratischen Aufwand bei der (lohn)steuerlichen Behandlung zur private Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung zu mindern, wird ein elektronischer Datenaustausch ab 2026 umgesetzt. Bundesweit betrifft dies ca. 9 Millionen Versicherte und 40 private Kranken- u. Pflegeversicherungen. mehr

