Änderungen bei den Angaben im Kontoauszug nach SEPA-Lastschriften durch die Finanzverwaltung
Die seit Einführung des SEPA -Lastschriftverfahrens bestehende Problematik des unzureichenden Platzangebots in den Verwendungszweckfeldern von Bankkontoauszügen ist in der Vergangenheit bereits kritisch betrachtet worden; insbesondere wurden höhere Bankgebühren wegen mehrerer Einzeltransaktionen bemängelt. Um dies zu entschärfen, wurde zunächst auf die Angabe der Mandatsreferenznummer im betr. Feld verzichtet. Als weiterer Schritt erfolgt seit 01. Dezember 2015 die Darstellung der Abgabearten in komprimierter Form, d.h. der Nachweis von Einzügen zu Haupt- und Folgesteuern sowie Nebenforderungen des gleichen Zeitraums wird verkürzt nur mit Hauptsteuerart, Zeitraum und Gesamtbetrag der zusammengefassten Forderungen dargestellt.
Damit wird erreicht, dass Lastschriften nicht in mehrere einzelne Transaktionen aufgeteilt werden müssen und somit den Bankkunden zukünftig wieder niedrigere Gebühren berechnet werden. Diese Änderungen im SEPA-Lastschriftverfahren gelten in allen Bundesländern.
Damit wird erreicht, dass Lastschriften nicht in mehrere einzelne Transaktionen aufgeteilt werden müssen und somit den Bankkunden zukünftig wieder niedrigere Gebühren berechnet werden. Diese Änderungen im SEPA-Lastschriftverfahren gelten in allen Bundesländern.