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Neu ab 2021: Elektronische Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung - Registrierung mit E-Mail

Die Steuernummer für Unternehmen und selbständige Tätigkeiten muss seit dem 1. Januar 2021 elektronisch mit Hilfe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beantragt werden. Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach der Eröffnung eines Gewerbebetriebes bzw. einer Betriebsstätte, den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beim zuständigen Finanzamt auf elektronischem Weg zu übermitteln. Voraussetzung für die elektronische Übermittlung ist die Registrierung bei ELSTER.
Neben den bestehenden Registrierungsarten, gibt es nun bei ELSTER eine neue Variante der Registrierung - die Registrierung mit E-Mail-Adresse.
Mit der dabei erzeugten Zertifikatsdatei kann ausschließlich der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelt werden. Daher ist diese Form der Registrierung für Unternehmen oder Selbständige vorgesehen, die bislang noch keine Steuernummer besitzen und die einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt übermitteln müssen.

Der Ablauf der Registrierung mit E-Mail-Adresse unterscheidet sich gegenüber den bisherigen Varianten dahingehend, dass der antragstellenden Person oder Organisation der Aktivierungscode nicht per Brief, sondern zusammen mit der Aktivierungs-ID per E-Mail zugestellt wird.
Registrierung für die elektronische Abgabe des Fragebogens zu steuerlichen Erfassung per E-Mail im ELSTER-Portal www.elster.de   Bildrechte: ELSTER
Registrierung unter elster.de mit einer E-Mail-Adresse

Nach erfolgreicher Registrierung steht der Online-Fragebogen zur steuerlichen Erfassung unter www.elster.de > „Formulare & Leistungen“ > „Alle Formulare“ > „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zur Verfügung. Dieser wird elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Nachdem der Fragebogen beim Finanzamt eingegangen ist, wird er bearbeitet, und eine Steuernummer kann erteilt werden. Diese wird per Post versendet. Mit Hilfe der erteilten Steuernummer kann das Benutzerkonto zu einem vollwertigen Benutzerkonto ohne Funktionseinschränkungen freigeschaltet werden.

Die Freischaltung ist aus dem Benutzerkonto heraus über „Mein Benutzerkonto“ > „Funktion eines vollwertigen Benutzerkontos freischalten“ möglich. Hierbei werden der Anwenderin bzw. dem Anwender neue Aktivierungsdaten per E-Mail und per Post übersandt, mit denen ein neues Zertifikat für ein vollwertiges Benutzerkonto erzeugt werden kann.

Derzeit steht die Freischaltung zu einem vollwertigen Benutzerkonto in Niedersachsen sowie in einigen anderen Bundesländern noch nicht zur Verfügung. In Niedersachsen wird die Freischaltung voraussichtlich Ende Juni 2021 angeboten. Bis dahin können Anwenderinnen und Anwender lediglich ein neues Benutzerkonto mit ihrer Steuernummer registrieren.


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