Lohnsteuerhilfevereine
Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) für ihre Mitglieder. Einzelheiten zur Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein etc. finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. mehr