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Lohnsteuer 2020 - Ein kleiner Ratgeber
Was Sie selber tun müssen, wird Ihnen in diesem Ratgeber erläutert. Er soll Ihnen helfen, Ihre Steuerfragen leichter zu beantworten. Beachten Sie jedoch, dass diesem Ratgeber die Rechtslage nach dem Stand vom 25. Oktober 2019 zugrunde liegt. Eventuelle Änderungen steuerlicher Vorschriften nach diesem Zeitpunkt konnten nicht mehr berücksichtigt werden. Besonders wichtig sind die Steuerklassen (Seite 8) und das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren (Seite 20, zur Antragstellung Seite 35).
Das Finanzamt hält dazu amtliche Vordrucke mit besonderen Erläuterungen bereit.
Bei der steuerlichen Behandlung der im Inland beschäftigten Staatsangehörigen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum) gelten Sonderregelungen, auf die im nachfolgenden Text nicht näher eingegangen wird. Auskünfte hierüber können Sie jedoch von Ihrem Finanzamt erhalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Ausgleich der 2019 überzahlten Lohnsteuer durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung eine Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen können (Seite 38).
Diese finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzministerium.de in der Rubrik „Service und Formulare“ (hier: Zum Formular-Management-System).
Gern können Sie Ihre Steuererklärung auch kostenlos online auf www.elster.de erstellen und elektronisch übermitteln. Sie benötigen hierfür keine Software und können zudem im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung die elektronisch vorliegenden Belege abrufen (z.B. vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen).Bei der steuerlichen Behandlung der im Inland beschäftigten Staatsangehörigen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum) gelten Sonderregelungen, auf die im nachfolgenden Text nicht näher eingegangen wird. Auskünfte hierüber können Sie jedoch von Ihrem Finanzamt erhalten.