Verlängerung der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärungen 2021, 2022 und 2023
Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz hat der Gesetzgeber die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2021 um drei Monate, für 2022 um zwei Monate und für 2023 um einen Monat für steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige verlängert. mehr