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Rennwett- und Lotteriesteuer

Rechtsgrundlagen für die Veranstaltung von Rennwetten, Lotterien und Sportwetten sind das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) sowie die hierzu ergangenen
Verordnungen und Ausführungsbestimmungen.


Rennwetten
Der Abschluss von Wetten aus Anlass von Pferderennen und anderen Leistungsprüfungen für Pferde an einem Totalisator oder bei einem Buchmacher unterliegt der Rennwettsteuer.
Die Steuer beträgt 5% der am Totalisator gewetteten Beträge bzw. des Wetteinsatzes. Steuerschuldner ist der Unternehmer des Totalisators bzw. der Buchmacher.

Lotterien und Ausspielungen
Im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien und Ausspielungen unterliegen der Lotteriesteuer.
Die Steuer beträgt 16 2/3% des Bruttopreises aller Lose. Steuerschuldner ist der Veranstalter.
Nähere Hinweise finden Sie in der Broschüre "Steuertipps - Informationen für Vereine".

Sportwetten
Wetten aus Anlass von Sportereignissen (Sportwetten), die nicht als Rennwetten besteuert werden, unterliegen der Steuer, wenn die Sportwette im Inland veranstaltet wird oder ein inländischer Spieler daran teilnimmt. Die Steuer beträgt 5% des Nennwerts der Wettscheine bzw. des Spieleinsatzes. Steuerschuldner ist der Veranstalter.


Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an das für das gesamte Land Niedersachsen zuständige Finanzamt Hannover-Nord, Vahrenwalder Str. 206, 30165 Hannover, Telefon: (0511) 67 90- 0.
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