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Nutzung von Belegreferenzierungen durch die niedersächsischen Finanzämter

Seit dem 26. November 2024 ist es in Mein ELSTER möglich, ab dem Veranlagungszeitraum 2023 Belege mit Eintragungen in Ihrer Einkommensteuererklärung zu verknüpfen und zusammen mit der Steuererklärung an das zuständige Finanzamt zu übermitteln (sog. Belegreferenzierung). Diese Funktion sieht die Möglichkeit vor, dass das Finanzamt Ihre hochgeladenen und verknüpften Belege bei Bedarf elektronisch abrufen kann.

Leider können die Belege zum jetzigen Zeitpunkt von den niedersächsischen Finanzämtern noch nicht abgerufen und eingesehen werden. Die neue Funktion befindet sich aktuell erst in einer Testphase bei einigen Finanzämtern in Bayern und Hamburg.

In Mein ELSTER wird hierauf mit folgendem Hinweis aufmerksam gemacht:


Hinweis zu verknüpften Belegen  
ELSTER Hinweis zu verknüpften Belegen  
Stand: Januar 2025

Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihr Finanzamt die Belege ggf. (nochmals) auf dem herkömmlichen Weg anfordert.

Über den tatsächlichen Einsatzzeitpunkt der Belegabruffunktion in Ihrem Finanzamt werden Sie in den entsprechenden Hinweisen des Formulars zur Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER informiert.
Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Belege wie gewohnt über das Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ in Mein ELSTER elektronisch an Ihr Finanzamt übermitteln.“

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Frau mit Tablet fotografiert Belege ab   Bildrechte: ELSTER
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