Nutzung von Belegreferenzierungen durch die niedersächsischen Finanzämter
Seit dem 26. November 2024 ist es in Mein ELSTER möglich, ab dem Veranlagungszeitraum 2023 Belege mit Eintragungen in Ihrer Einkommensteuererklärung zu verknüpfen und zusammen mit der Steuererklärung an das zuständige Finanzamt zu übermitteln (sog. Belegreferenzierung). Diese Funktion sieht die Möglichkeit vor, dass das Finanzamt Ihre hochgeladenen und verknüpften Belege bei Bedarf elektronisch abrufen kann.
Die niedersächsischen Finanzämtern nutzen diese Abruffunktion seit dem 10. Juli 2025.
Die in Mein ELSTER ausgegebenen Hinweise zu Nutzungseinschränkung auf bestimmte Länder bzw. Finanzämter werden zeitnah aktualisiert.