Landesamt für Steuern Niedersachsen

Außensteuer

Wohnsitzwechsel in niedrig besteuernde Gebiete

Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften

Für die Feststellungen nach § 18 Außensteuergesetz ist in Niedersachsen das Finanzamt Hannover-Nord zentral zuständig.

Gesonderte - und einheitliche - Feststellung nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) in der bis zum 30.06.2021 geltenden Fassung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2007 und bis zum 31.12.2021 beginnen


Gesonderte – und gegebenenfalls einheitliche – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 Außensteuergesetz für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31.12.2021 beginnen

Die folgenden Vordrucke im Format FormsForWeb sind am PC ausfüllbar und können mit den eingegebenen Daten gespeichert werden. Die Formulardaten können aber nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Bitte beachten Sie auch die nebenstehenden Informationen zu FormsForWeb.

a) Für Wirtschaftsjahre bis 2024

b) Für Wirtschaftsjahre ab 2025

    Information zu den Amtlichen Vordrucken zur Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 5, 7 bis 13 AStG in der ab dem 01.07.2021 geltenden Fassung für Wirtschaftsjahre ab 2025:

    Die Erklärungen zur gesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 Außensteuergesetz (AStG) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, nebst Anlage FB-ASt - Angaben zum Feststellungsbeteiligten - sind erstmals für den Veranlagungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft oder der Betriebsstätte entstanden sind, das nach dem 31. Dezember 2024 endet, nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 18 Absatz 3 i. V. m. § 21 Absatz 7 AStG).

    Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf der Internetseite www.elsteronline.de/eportal/. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.

    Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der vorgenannten Erklärungen werden die zugehörigen Vordrucke nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt.

    Die Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG finden Sie weiterhin hier:

    Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest ... erfüllt ist

    Vordrucke zur Familienstiftung

    Für die Feststellungen nach § 18 Außensteuergesetz ist in Niedersachsen das Finanzamt Hannover-Nord zentral zuständig.

    a) bis einschließlich VZ 2012

     

    b) ab VZ 2013

    FormsForWeb

    FormsForWeb® ist das Formular Management System, mit dem Formulare der Bundesfinanzverwaltung im Internet bereitgestellt werden, die über diese Seite verlinkt sind.

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