Landesamt für Steuern Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

Lohnsteuer 2025

Elektronische Antragstellung

Der Antrag zum Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen kann auch elektronisch über ELSTER (www.elster.de) gestellt werden. Erfahren Sie mehr...


  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (einschließlich der Anlagen
    • Vereinfachter Antrag/Sonstiges
    • Anlage Werbungskosten
    • Anlage Kinder
    • Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen
    • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen/Energetische Maßnahmen
    • Anlage Steuerklassenwechsel (ersetzt auch die bisherigen Anlagen: Erklärung zum dauernden Getrenntleben und Wiederaufnahme der ehelichen/lebenpartnerschaftlichen Gemeinschaft)
    • Anlage elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM)

Vordrucke für Arbeitnehmer

Neu: Dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen sind ab 2025 die folgenden Anlagen zugeordnet:

  • Anlage Vereinfachter Antrag/Sonstiges
  • Anlage Werbungskosten
  • Anlage Kinder
  • Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastung
  • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen/Energetische Maßnahmen
  • Anlage Steuerklassenwechsel (ersetzt auch die bisherigen Anlagen: Erklärung zum dauernden Getrenntleben und Wiederaufnahme der eheähnlichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft)
  • Anlage elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Vordrucke für Arbeitgeber

Im Hinblick auf die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen (§ 41a Abs. 1 EStG) wird ein ausfüll- und druckbarer Vordruck Lohnsteuer-Anmeldung nicht zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie die nebenstehenden Informationen.

Elektronische Übermittlung

Für (Vor-) Anmeldungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2004 enden, haben Arbeitgeber und Unternehmer Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf elektronischem Wege an ihr Finanzamt zu übermitteln.
Das offizielle Programm der Finanzverwaltung von Bund und Ländern "ElsterFormular" erhalten Sie auf der folgenden Seite.

Registrierung ausländischer Datenübermittler und inländischer Behörden bei ElsterOnline

Spätestens mit Ablauf der Übergangsregelung am 31.08.2013 sind auch ausländische Datenübermittler verpflichtet Anmeldesteuern authentifiziert zu übermitteln.
Für die elektronische Authentifizierung ist ein Zertifikat nötig. Dieses muss im Zuge einer Registrierung am ElsterOnline-Portal erworben oder im Falle von ausgewählten Signaturkarten am ElsterOnline-Portal angemeldet werden. Für die Registrierung am ElsterOnline-Portal ist zwingend ein inländisches Ordnungskriterium notwendig.
Beauftragte im Ausland (z. B. ausländische Steuerberater) und inländischen Behörden, welche kein inländisches Ordnungskriterium besitzen, können dieses Ordnungskriterium in Form einer Steuernummer beim Finanzamt Neubrandenburg - RAB beantragen.
Näheres hierzu erfahren Sie in den Häufigen Fragen (FAQ) im ElsterOnline-Portal unter dem Stichwort "Hilfe zur Registrierung ausländischer Datenübermittler und inländischer Behörden".

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln