Die Finanzämter beginnen mit der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen des vorherigen Kalenderjahres jedes Jahr grundsätzlich ab dem 15. März (bundeseinheitlicher Termin). Fragen und Antworten hierzu und z. B. zum Eingang der Steuererklärung oder Erstattung haben wir für Sie zusammengestellt.
Einkommensteuer 2022
- Infoblatt zu den e-Daten
- Anleitungen zu ESt 1A, 1V und 1C sowie div. Anlagen
- ESt 1A - Einkommensteuererklärung, Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage, Erklärung zur Feststellung...
- ESt 1C - Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
- Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage Kind
- Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen - Haushaltsn. Beschäftigungsv., Dienstl. und Handwerkerleistungen
- Anlage Energetische Maßnahmen
- Anlage AUS - Ausländische Einkünfte und Steuern
- Anlage AV - Angaben zur steuerlichen Förderung von Altersvorsorgebeiträgen (sog. Riester-Verträge)
- Anlage Vorsorgeaufwand - Angaben zu Versorgeaufwendungen
- Anlage Sonderausgaben - Angaben zu Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Zuwendungen (Spenden etc.)...
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen - Behinderten- /Hinterbliebenen- / Pflege-Pauschbetrag
- Anlage R - Renten und andere Leistungen aus dem Inland
- Anlage R-AV / bAV - Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der ...
- Anlage R-AUS - Renten und andere Leistungen aus ausl. Versicherungen, ausl. Rentenverträgen etc.
- Anlage SO - für sonstige Einkünfte
- Anlage FW - zur Förderung des Wohneigentums
- Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen, Anrechnung von Steuern
- Anlage KAP-BET
- Anlage KAP-INV
- Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Anlage S - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Anlage Sonstiges - Sonstige Angaben und Anträge
- Anlage WA-ESt - Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug
- Anlage Zinsschranke
- Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
- Zweisprachige Unterhaltserklärung zu § 33a Abs. 1 EStG in mehreren Sprachen
- Anlage U - Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebensp
- Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Anlage 13a - Ermittlung des Gewinns aus Land- u. Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
- Anlage AV13a - Anlageverzeichnis zur Anlage 13a
- Anlage 34a - Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG)
- Anlage 34b - Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen nach § 34b EStG
- Anlage Coronahilfe (2022) - Angaben zu Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vgl. Zuschüsse
- Anlage Mobilitätsprämie (2022) - Angaben zum Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie
Anlage EÜR - Einnahmenüberschussrechnung Die Anlage EÜR ist nach § 60 Absatz 4 EStDV durch Datenfernübertragung elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln*. |
Steuerabzug nach § 50a EStG - Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige ab 2012
Hinsichtlich des Steuerabzugs nach § 50a Einkommensteuergesetz (EStG) - Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige - besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steueranmeldung (§ 50a Abs. 5 EStG).
Für die elektronische Übermittlung der Anmeldung nutzen Sie bitte das ElsterOnline-Portal unter der Adresse www.elsteronline.de.
Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2008 ist die zweijährige Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG für Einkommensteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2005 aufgehoben worden. Diese können Sie nunmehr bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist beim Finanzamt einreichen.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind insbesondere die Einkommensteuererklärungen für Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen (Land- u. Forstwirte i. S. d. § 13 Einkommensteuergesetz (EStG), Gewerbetreibende i. S. d. § 15 EStG sowie selbständig Tätige i. S. d § 18 EStG), nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.
Erfahren Sie Näheres in dem folgenden Informationsschreiben.
Information zur elektronischen Übermittlungsverpflichtung für Steuer- und Feststellungserklärungen sowie Gewinnermittlungen
(PDF, 0,17 MB)
FormsForWeb® ist das Formular Management System, mit dem Formulare der Bundesfinanzverwaltung im Internet bereitgestellt werden, die über diese Seite verlinkt sind.