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Energiepreispauschale in der Einkommensteuererklärung 2022

Allgemeiner Hinweis zur Energiepreispauschale (EPP) für Erwerbstätige in der Einkommensteuererklärung 2022


Eine gesonderte Eintragungsmöglichkeit für die bereits ausgezahlte EPP oder zur Beantragung der Auszahlung der EPP für Erwerbstätige ist in den Erklärungsvordrucken 2022 und in ELSTER nicht vorgesehen. Nur Steuerpflichtige, die pauschal besteuerten Arbeitslohn nach § 40a EStG bezogen haben, müssen in der Anlage „Sonstiges“ in den Zeilen 13 und 14 Eintragungen vornehmen. Ansonsten reicht die Abgabe der Erklärung unter Angabe der Einkünfte aus.

Bei der elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung 2022 über ELSTER ist zu beachten, dass die EPP in der unverbindlichen Steuerberechnung derzeit noch nicht berücksichtigt wird. Insoweit kann der Einkommensteuerbescheid davon abweichen.

Wichtiger Hinweis zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner in der Einkommensteuererklärung 2022


Haben Sie als Rentnerin oder Rentner die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende im Dezember 2022 durch

  • den Renten Service der Deutschen Post AG oder
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
  • die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten,
ist der ausgezahlte Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben.

Ihr Finanzamt erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird diese Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Einkommensteuer-Festsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.

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