Landesamt für Steuern Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

Kontakt

Bitte beachten Sie, dass

  • für konkrete Fragen zu Ihrer persönlichen steuerrechtlichen Einzelfallbearbeitung (z. B. steuerrechtliche Fragestellungen, Bearbeitungsstand Ihrer Steuererklärung)

    sowie

  • für Ihre Mitteilungen über Änderungen Ihrer personenbezogenen Daten (z. B. Adressänderungen, Änderungen der Kontoverbindung, Steuerklassenänderung etc.)
Ihr Finanzamt zuständig ist.


Bitte beachten Sie bei Ihren Fragen, dass es den Mitarbeitern der Finanzverwaltung gesetzlich verboten ist, steuerlich beratende Tätigkeiten auszuüben. Sie dürfen lediglich einfache steuerliche Auskünfte erteilen und entsprechende Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen und Erklärungen leisten. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, wenn Sie im Einzelfall an die Mitglieder der steuerberatenden Berufe (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte u.a.) verwiesen werden müssen.


Steuererklärungsvordrucke können Sie aus dem Internetangebot der Finanzverwaltung herunterladen oder eine elektronische Steuererklärung mit ELSTER abgeben. Falls Sie diese Möglichkeiten nicht nutzen möchten, erhalten Sie die Vordrucke auch in Ihrem Finanzamt und bei vielen Kommunalverwaltungen.

Eine Versendung ist leider nicht möglich. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.


Haben Sie Fragen, die nicht in den Aufgabenbereich der Finanzämter fallen ( siehe oben), können Sie sich an das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) wenden. mehr...

Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter

Haben Sie allgemeine Fragen zum Lohn- oder Einkommensteuerrecht?

Dann sind Sie bei der Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter richtig.

Tel. 0800 - 998 0 997 (kostenlos)
(Mo. - Do. von 8 - 18 Uhr und Fr. von 8 - 15 Uhr (außer an gesetzl. Feiertagen))


Hinweise zum E-Mail-Verfahren:

Hier ein paar Hinweise und Regeln, die Sie bei der Kommunikation per E-Mail beachten sollten.

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