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Einkommensteuer 2021

 



Anlage EÜR - Einnahmenüberschussrechnung

Die Anlage EÜR ist nach § 60 Absatz 4 EStDV durch Datenfernübertragung elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln*.
Informationen über elektronisch übermittelbare Formulare erhalten Sie unter www.elster.de.
Die Übermittlung ist ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2017 nur noch mit elektronischer Authentifizierung möglich. Die Anlagen AVEÜR sowie bei Mitunternehmerschaften ggf. die Anlage AVSE sind notwendiger Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung.

* Die bisherige Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 Euro im Wirtschaftsjahr der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden durfte, gilt ab dem VZ 2017 nicht mehr fort.



Steuerabzug nach § 50a EStG - Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige ab 2012

Hinsichtlich des Steuerabzugs nach § 50a Einkommensteuergesetz (EStG) - Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige - besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steueranmeldung (§ 50a Abs. 5 EStG).

Für die elektronische Übermittlung der Anmeldung nutzen Sie bitte das ElsterOnline-Portal unter der Adresse www.elsteronline.de.

Wegfall der Zweijahresfrist bei Antragsveranlagungen

Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2008 ist die zweijährige Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG für Einkommensteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2005 aufgehoben worden. Diese können Sie nunmehr bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist beim Finanzamt einreichen.

Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung

Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind insbesondere die Einkommensteuererklärungen für Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen (Land- u. Forstwirte i. S. d. § 13 Einkommensteuergesetz (EStG), Gewerbetreibende i. S. d. § 15 EStG sowie selbständig Tätige i. S. d § 18 EStG), nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.

Erfahren Sie Näheres in dem folgenden Informationsschreiben.

  Information zur elektronischen Übermittlungsverpflichtung für Steuer- und Feststellungserklärungen sowie Gewinnermittlungen
(PDF, 0,17 MB)

FormsForWeb

FormsForWeb® ist das Formular Management System, mit dem Formulare der Bundesfinanzverwaltung im Internet bereitgestellt werden, die über diese Seite verlinkt sind.

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