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Bereich Z 2

Tätigkeitsfelder des Bereichs Z 2 sind Personal-, Aus- und Fortbildungsangelegenheiten und das Justiziariat.

Die sechs Personalreferate Z 20 bis 25 sind für etwa 11.800 Beschäftigte der niedersächsischen Finanzämter, der Steuerakademie Niedersachsen sowie der Abteilung Zentrale Aufgaben und in einem gewissen Umgang auch für die Abteilungen Informations- und Kommunikationstechnologie und Steuer des Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN) zuständig. Dazu gehört grundsätzlich die Bearbeitung von Personaleinzelsachen von der Einstellung über Abordnungen, Versetzungen, Beförderungen und Höhergruppierungen bis hin zur Entlassung bzw. Eintritt in den Ruhestand. Entsprechendes gilt für den Tarifbereich, soweit die Zuständigkeit beim Landesamt liegt.

Ein Aufgabenschwerpunkt der Personalreferate ist die Personaleinsatzplanung. Dabei ist den Finanzämtern entsprechend den Vorgaben der Organisation das Personal zuzuteilen und im Rahmen von koordinierenden Maßnahmen die gleichmäßige Personalbesetzung in den einzelnen Dienststellen sicherzustellen.

Die Vergabe höherwertiger Dienstposten und Arbeitsplätze wird im Rahmen von Auswahlentscheidungen vollzogen. Für Auswahlentscheidungen und Beförderungen im Beamtenbereich kommt der dienstlichen Beurteilung maßgebliche Bedeutung zu. Beurteilungen sind für Beamte vorgesehen und alle drei Jahre zu erstellen. Die Personalreferate wirken darauf hin, dass landesweit nach einheitlichen Gesichtspunkten im Beamtenbereich beurteilt wird

Das Personalreferat Z 20 ist für die Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigen und Beamtinnen und Beamten (mit Ausnahme der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt) des LStN am Standort Hannover zuständig.

Das Personalreferat Z 21 ist für die Personalangelegenheiten der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) einschließlich der Nachwuchsgewinnung zuständig. Darüber hinaus werden in diesem Referat allgemeine Beamtenangelegenheiten sowie gemeinsame Angelegenheiten der beamteten und nicht beamteten Beschäftigten bearbeitet.

Das Personalreferat Z 22 ist für die Angelegenheiten der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst) der Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 zuständig. Die Referatsleitung führt den Vorsitz in der Auswahlkommission zur Überprüfung der Eignung zur Erprobung der Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt.

Das Personalreferat Z 23 ist neben der Betreuung des Einstellungsverfahrens der Nachwuchskräfte der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt sowie der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemaliger mittlerer und gehobener Dienst), für dienstrechtliche Fragen während der Ausbildungszeit und für die Wiedereinstellung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt nach erfolgreichem Abschluss der Laufbahnprüfung zuständig. Im Übrigen werden alle Personalangelegenheiten der Besoldungsgruppen A 9/A 10 hier bearbeitet.

Das Personalreferat Z 24 ist für alle Personalangelegenheiten der Laufbahngruppe 1 (ehemaliger einfacher und mittlerer Dienst) ab Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe nach der Laufbahnprüfung zuständig.

Das Personalreferat Z 25 umfasst drei Themenbereiche.
Erstens ist es für die allgemeinen Personalangelegenheiten der Tarifbeschäftigten zuständig. Schwerpunkte bilden dabei die Zuweisung von Haushaltsmitteln, die Bewertung von Tätigkeitsdarstellungen mit Eingruppierung und die Prozessführung vor den Arbeitsgerichten.
Ein weiterer Arbeitsbereich ist die Personalentwicklung sowie die Betreuung der an dem Projekt „Gesundheitsmanagement" teilnehmenden Finanzämter. Auch die Bearbeitung allgemeiner Fragen des Personalvertretungs-, Gleichberechtigungs-, und Schwerbehindertenrechts sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gehört zu den Aufgaben.
Drittens obliegt dem Referat im Aus- und Fortbildungsbereich die Fachaufsicht über die berufspraktische Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter. Für die Nachwuchskräfte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt werden begleitende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen koordiniert. Ferner werden die Haushaltsmittel für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für alle Fortbildungsträger verwaltet. Auch die Angelegenheiten der VP Soziales gehört zu dem Aufgabenbereich.

Die Referate Z 26 bis Z 27 bearbeiten im Wesentlichen Amtshaftungssachen und Dienstaufsichtsbeschwerden aus den Finanzämtern. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Prozessführung in beamtenrechtlichen Streitigkeiten. Ferner hat das Justiziariat die Aufgabe, die Amtsleitungen der Finanzämter in Disziplinarsachen zu unterstützen und auf eine landesweit gleichmäßige Anwendung des Disziplinarrechts hinzuwirken.



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