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Kapitalertragsteuer ab 2012

Kapitalertragsteuer-Anmeldung ab 2012

Hinsichtlich der Anmeldung von Kapitalertragsteuer ab 2012 besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steueranmeldung (§ 45a Abs. 1 S. 1 EStG).

Für die elektronische Übermittlung der Anmeldung nutzen Sie bitte das ElsterOnline-Portal unter der Adresse www.elsteronline.de.

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