Kapitalertragsteuer ab 2012
Kapitalertragsteuer-Anmeldung ab 2012
Hinsichtlich der Anmeldung von Kapitalertragsteuer ab 2012 besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steueranmeldung (§ 45a Abs. 1 S. 1 EStG).
Für die elektronische Übermittlung der Anmeldung nutzen Sie bitte das ElsterOnline-Portal unter der Adresse www.elsteronline.de.