Bereich St 1
Der Bereich St 1 umfasst die Fachbereiche Internationales Steuerrecht, Betriebsprüfung, Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht, Steuerfahndung, Allgemeines Abgabenrecht, Erhebung, Kassenprüfung und Umsatzsteuer.
Die Referate 10/1 und 10/2 sind zuständig für das Internationale Steuerrecht. Aufgabenbereiche sind u.a. das Zwischenstaatliche Steuerrecht und die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen, das Außensteuerrecht, internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren, die Bearbeitung des zwischenstaatlichen Amtshilfeverkehrs und die Analyse grenzüberschreitender Steuergestaltungen.
Die Referate St 11 und 12 sind u.a. zuständig für Grundsatz-, Allgemein- und Einzelsachen der Großbetriebsprüfung und der Amtsbetriebsprüfung einschließlich der Umsatzsteuersonder- und der Lohnsteueraußenprüfung und die Automation der Außenprüfung.
Das Referat St 13 betreut in organisatorischer und fachlicher Hinsicht die Finanzämter für Fahndung und Strafsachen. Es ist u.a. verantwortlich für Grundsatz- und Allgemeinsachen der Steuerfahndung und der Bußgeld- und Strafsachenstelle und leistet IT-Unterstützung für die Finanzämter für Fahndung und Strafsachen.
Die Zuständigkeit des Referats St 14 erstreckt sich auf alle Fragen in abgabenrechtlichen und finanzgerichtlichen Angelegenheiten. Das Referat betreut ferner die Prüfungen der Rechnungshöfe des Bundes und des Landes und der Rechnungsprüfungsämter.
Die Referate St 15 und St 16 sind zuständig u.a. für Grundsatz-, Allgemein- und Einzelsachen aus den Bereichen Vollstreckung, Stundung und Erlass, den zwischenstaatlichen Amtshilfeverkehr (Zustellungs- und Vollstreckungsersuchen) und unvermutete Prüfungen gemäß § 78 Landeshaushaltsordnung (LHO).
Die Zuständigkeit der Referate St 17 und St 18 erstreckt sich auf alle umsatzsteuerlichen Themen. Die Tätigkeit umfasst auch umsatzsteuerliche Fragen des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes und die Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung.