Information zur elektronischen Übermittlungsverpflichtung für Steuer- und Feststellungserklärungen sowie Gewinnermittlungen
(PDF, 0,17 MB)
Körperschaftsteuer 2016 und folgende Jahre
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Körperschaftsteuererklärungen sind diese grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.
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