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Buchhalter/in

Zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen sind grundsätzlich nur die im Steuerberatungsgesetz aufgeführten Personen und Vereinigungen befugt. In welchen Ausnahmefällen im Bereich der selbständigen Buchführungshilfe weitere Personen tätig werden dürfen, erfahren Sie in dem Merkblatt für Buchhalter/innen.
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