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Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Die Finanzämter werden moderner und digitaler. Dafür wird in der Steuerverwaltung für jedes Unternehmen ein bundeseinheitlich gestaltetes Ordnungskriterium (Wirtschafts-Identifikationsnummer) benötigt. Künftig können jedem Unternehmen seine Steuerdaten leichter zugeordnet werden. Die Vergabe der Ordnungskriterien an alle Unternehmen startet zum Ende des Jahres 2024 und wird bis ins Jahr 2026 dauern. Erst dann, wenn alle Unternehmen ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten haben, wird dieses Ordnungskriterium auch tatsächlich genutzt werden können. Wenn an den jeweiligen wirtschaftlichen Tätigen jetzt also noch keine Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben wurde, dann führt dies zu keinerlei Nachteilen. Im Einzelfall kann eine Vergabe auch erst im Laufe des Jahres 2026 erfolgen. Eine Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der vollumfänglichen Vergabe optional.

Die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt automatisiert durch das Bundeszentralamt für Steuern. Die Finanzämter sind an der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer nicht beteiligt und können insofern keine Auskünfte zum Stand der Vergabe erteilen.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern:
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer.html

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