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Achtung: Betrüger fordern zur Zahlung offener Forderungen im Namen der Steuerverwaltung auf

Bei einem niedersächsischen Finanzamt ist ein Fall bekannt geworden, bei dem ein Bürger eine elektronische Nachricht erhalten hat, in der er aufgefordert worden ist, eine angeblich offene Forderung zu begleichen.

Hinter einem in der Nachricht enthaltenen Link befand sich eine Zahlungsaufforderung mit dem Titel "Anmeldung Finanzamt" im Namen des Bundesministerium der Finanzen.

Durch Androhung einer "vorläufigen Pfändung" ist versucht worden, Druck aufzubauen und den Empfänger der Nachricht zur Überweisung der angeblichen Forderung auf ein ausländisches Bankkonto zu bewegen.

Immer wieder werden gefälschte elektronische Nachrichten im Namen der Steuerverwaltung versendet.

Als Absender wird zum Beispiel ELSTER, ein Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder wie in diesem Fall das Bundesministerium der Finanzen vorgetäuscht.

Bitte beachten Sie deshalb folgende Hinweise:

  • Die Steuerverwaltung wird in einer E-Mail niemals Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, anfordern.
  • Klicken Sie nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail, wenn Sie Zweifel daran haben, dass die E-Mail von der Finanzverwaltung stammt.
  • Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.
  • Allgemeine Tipps für den Umgang im Internet, sowie aktuelle Warnungen finden Sie auf den Internetseiten des BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.


Die Steuerverwaltung sendet Ihnen grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen und Zahlungsaufforderungen in Form einer E-Mail oder eines E-Mail-Anhangs, SMS oder über Soziale Medien.

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