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Hinweis zur elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden

Die ursprünglich für 2026 vorgesehene Umstellung auf die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ist auf den 1. Januar 2027 verschoben worden. Für die Bekanntgabe der Steuerbescheide ergibt sich im Jahr 2026 deshalb noch keine Änderung.

Falls Sie jedoch bereits in der Vergangenheit in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt haben oder dies noch in 2026 beabsichtigen, erfolgt die Bekanntgabe grundsätzlich wie gewünscht elektronisch. In allen anderen Fällen erfolgt im Jahr 2026 weiterhin eine postalische Bekanntgabe. Widersprüche gegen eine elektronische Bekanntgabe bzw. Anträge auf eine Bekanntgabe auf dem Postwege sind für das Jahr 2026 daher nicht erforderlich.

Ab dem 1. Januar 2027 werden die Steuerbescheide auch ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung elektronisch bekanntgegeben, wenn Sie die Steuererklärung zuvor elektronisch an das Finanzamt übermittelt haben.
Um in diesen Fällen den Steuerbescheid dennoch in Papierform zu erhalten, wäre ein Widerspruch gegen die elektronische Bekanntgabe erforderlich.

Für die Widersprüche gegen eine elektronische Bekanntgabe ab dem 1. Januar 2027 wird noch in diesem Jahr eine elektronische Antragsmöglichkeit geschaffen. Bitte sehen Sie von Anträgen in Papierform ab und nutzen Sie ggf. die dann zur Verfügung stehende elektronische Antragsmöglichkeit.

Wenn Sie nicht über einen ELSTER-Zugang verfügen und Ihre Steuererklärung auch zukünftig auf Papier einreichen, brauchen Sie der elektronischen Bekanntgabe nicht zu widersprechen. Sie erhalten den Steuerbescheid auch ab 2027 weiterhin wie gewohnt in Papierform.

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