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Lohnsteuer 2022 - Ein kleiner Ratgeber

 

Was Sie selber tun müssen, wird Ihnen in diesem Ratgeber erläutert. Er soll Ihnen helfen, Ihre Steuerfragen zu beantworten. Beachten Sie jedoch, dass diesem Ratgeber die Rechtslage nach dem Stand vom 1. November 2021 zugrunde liegt. Eventuelle Änderungen steuerlicher Vorschriften nach diesem Zeitpunkt konnten nicht mehr berücksichtigt werden. Besonders wichtig sind die Steuerklassen (Seite 9) und das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren (Seite 21, zur Antragstellung Seite 39).

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Ausgleich der überzahlten Lohnsteuer nach Ablauf des Kalenderjahres durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung eine Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen können (Seite 43).

Ihre Steuererklärung können Sie kostenlos im Onlineportal „Mein Elster“ auf www.elster.de erstellen und elektronisch übermitteln. Sie benötigen hierfür keine Software und können zudem im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung die elektronisch vorliegenden Belege abrufen (z. B. vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen). Für die Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Hierfür müssen Sie sich einmalig registrieren. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.

Die Vordrucke

können Sie ebenfalls elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Alternativ hält das Finanzamt Vordrucke mit besonderen Erläuterungen bereit. Diese finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums unter www. bundesfinanzministerium.de in der Rubrik „Service und Formulare“ (hier: Zum Formular-Management-System).

Bei der steuerlichen Behandlung der im Inland beschäftigten Staatsangehörigen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum) gelten Sonderregelungen, auf die im Ratgeber nicht näher eingegangen wird. Auskünfte hierüber können Sie jedoch von Ihrem Finanzamt erhalten.

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