Achtung: Verspätungszuschlag - Bundeszentralamt für Steuern
Aktuell sind betrügerische E-Mails, vereinzelt auch über den postalischen Weg, im Umlauf, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen.
Angeblicher Verspätungszuschlag
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von der Absender-Adresse "info@bzst-zahlungsfrist.com" bzw. von ähnlichen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll. Teilweise gehen diese Schreiben auch auf postalischem Wege ein.
Bescheid per E-Mail
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von der Absender-Adresse "news@bzst-infos.de" eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll.
Angeblicher Verspätungszuschlag
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von der Absender-Adresse "info@bzst-zahlungsfrist.com" bzw. von ähnlichen E-Mail-Adressen, die eine offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern suggerieren, eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist teilweise ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll. Teilweise gehen diese Schreiben auch auf postalischem Wege ein.
Bescheid per E-Mail
Die Empfängerinnen und Empfänger erhalten von der Absender-Adresse "news@bzst-infos.de" eine betrügerische E-Mail. Der E-Mail ist ein pdf-Dokument beigefügt, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll.
Sollten Sie eine solche E-Mail erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, das beigefügte Dokument nicht zu öffnen und die E-Mail unverzüglich zu löschen. Weitere Informationen zu aktuellen Betrugsversuchen finden Sie unter: https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche_node.html.
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (https://www.bzst.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2025_Kurzmeldungen/20250423_betrugsversuch.html)Ergänzung vom 3. Juni 2025:
Inzwischen gibt es eine dazu passende, hervorragend gefälschte Phishing-Webseite mit gültigem Google Captcha und Co., die bei Suchanfragen zu besagten Rechnungen auf einem der vorderen Plätze landet. Die Webseite enthält sogar eine Bank- und Filialauswahl sowie eine Eingabemaske für die Bankdaten, um entsprechende Daten abgreifen zu können.
Artikel-Informationen
erstellt am:
08.05.2025
zuletzt aktualisiert am:
03.06.2025