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Zahlungsverkehr

Änderungen der Bankverbindung bzw. die Teilnahme am Lastschriftverfahren können elektronisch über ELSTER oder eine andere geeignete Steuersoftware authentifiziert übermittelt werden. Ferner können Sie diese schriftlich mit Unterschrift (bei Zusammenveranlagung bitte mit Unterschrift beider Personen versehen) übersenden. Eine telefonische Mitteilung ist nicht zulässig.

Vordrucke zum Herunterladen

Bitte reichen Sie die Formulare ausgedruckt und unterschrieben (bei Zusammenveranlagung mit Unterschrift beider Personen) bei Ihrem Finanzamt ein.

Wichtiger Hinweis zur Abtretungsanzeige:

Die Abtretung ist auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck anzuzeigen (§ 46 Abs. 3 AO). Selbst erstellte Nachdrucke müssen dem amtlichen Muster in Form, Inhalt und Aufbau vollinhaltlich entsprechen. Bei Verwendung der folgenden Datei für die Herstellung des Vordrucks sollte zum Schutz des Abtretenden der Ausdruck der beiden Seiten auf einem Blatt mit Vorder- und Rückseite erfolgen.

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