Zulassung zur Steuerberaterprüfung
Ab dem Prüfungsverfahren 2009 ist die Steuerberaterkammer Niedersachsen sowohl für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung als auch für die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung zuständig (§ 35 Abs. 5, § 157a Abs. 1 StBerG).
Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft und auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung sind ab dem 01.01.2009 ebenfalls an die Steuerberaterkammer Niedersachsen zu richten.
Für die Bestellung zum Steuerberater/zur Steuerberaterin nach Bestehen der Steuerberaterprüfung bzw. nach Befreiung von der Steuerberaterprüfung ist die jeweilige Steuerberaterkammer, in deren Bezirk die berufliche Niederlassung begründet werden soll, zuständig. In Niedersachsen wenden Sie sich bitte an die Steuerberaterkammer Niedersachsen, Adenauerallee 20, 30175 Hannover, Telefon: 0511-28890-0.