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Achtung: Steuerrückzahlung für 2024 Aufforderung in Mail von eister.de

Cyberkriminelle locken mit einer Steuerrückzahlung für 2024 und verschicken dafür E-Mails von eister.de. Um Sie in die Falle zu locken, nutzen die Täter in der angegebenen Absendeadresse ein "i" statt "l" in der Hoffnung, dass Ihnen der optische Trick nicht auffällt.

Erfahren Sie mehr über diese Betrugsmasche in der Information des Landeskriminalamts Niedersachsen vom 27. Januar 2025...


Bitte beachten Sie im Übrigen folgende Sicherheitshinweise:

  • Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.
  • Die Steuerverwaltung wird in einer E-Mail niemals Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, anfordern.
  • Klicken Sie nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail, wenn Sie Zweifel daran haben, dass die E-Mail von der Finanzverwaltung stammt.
  • Allgemeine Tipps für den Umgang im Internet, sowie aktuelle Warnungen finden Sie auf den Internetseiten des BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.


Die Steuerverwaltung sendet Ihnen grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs.


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