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Bereich St 2

Der Bereich St 2 umfasst neben den Inneren Diensten, der Geschäfts- und Personalstelle sowie dem Projekt Digitale Verwaltung Niedersachsen die folgenden Fachbereiche:

  • Einkommen-, Lohn-, Kirchen-, Kapitalertrag-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,

  • Zerlegungsgesetz

  • Forschungszulage

  • Umwandlungssteuergesetz

  • Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer

  • Spielbankabgabe

  • Bewertung nach dem Bewertungsgesetz, Bodenschätzung, Landwirtschaftskammerbeitrag, Grundsteuer.

Die Steuerfachreferate unterstützen im Rahmen ihrer Fachaufsicht generell und in Einzelfällen die 49 niedersächsischen Veranlagungsfinanzämter sowie die 6 Finanzämter für Großbetriebsprüfung und 4 Finanzämter für Fahndung und Strafsachen, um eine einheitliche Umsetzung und Rechtsanwendung des sich ständig im Wandel befindlichen Steuerrechts sicherzustellen. Die 49 Besteuerungsfinanzämter bearbeiten jährlich rund 1.190.000 Einkommensteuerfälle, 1,8 Mio. Arbeitnehmerfälle, 135.000 Körperschaftsteuerfälle sowie 341.000 Gewerbesteuermessbetragsfälle. Daneben führen die Finanzämter rund 168.000 gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen durch.

Einen großen Stellenwert nehmen die Mitarbeit in Bund-Länder-Arbeitsgruppen sowie die fachliche Begleitung diverser KONSENS-Verfahren*) ein.


Das Referat St 21 ist neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie Fragen zum Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber auch für Fragen zum Wohnungsbau-Prämiengesetz, zur Arbeitnehmersparzulage und zur Mobilitätsprämie zuständig.


Im Referat St 22 werden schwerpunktmäßig Fälle der Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit mit Fragen der Gewinnermittlung und Bilanzierung behandelt. Zu den Aufgaben gehören aber auch die Evaluierung des Risikomanagementsystems im Bereich der Einkommensteuer, die steuerfachliche Begleitung der E-Bilanz sowie die Teilnahme an der Vordruckkommission Einkommensteuer.


Das Referat St 23 unterstützt die Finanzämter schwerpunktmäßig bei Fragen aus dem Bereich der Überschusseinkünfte, insbesondere den Einkünften aus Kapitalvermögen, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und den sonstigen Einkünften (z. B. Renteneinkünfte). Des Weiteren ist das Referat zuständig für die Sonderausgaben, die außergewöhnlichen Belastungen, die haushaltsnahen Dienstleistungen sowie die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen. Außerdem hat es die einheitliche Anwendung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften durch die Finanzämter zu gewährleisten.


Die Schwerpunkte des Referats St 24 sind das Körperschaftsteuer- und Umwandlungssteuerrecht sowie die Evaluierung des Risikomanagementsystems im Bereich der Körperschaftsteuer. Daneben ist es für die Besteuerung der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie die steuerfreien Sanierungserträge zuständig. Ein weiterer Zuständigkeitsbereich ist das Zerlegungsgesetz, das die unmittelbare Steuerberechtigung der jeweiligen Bundesländer regelt.

Im Referat St 24 ist zudem die Personalstelle angesiedelt. Sie bearbeitet und klärt alle personalrechtlichen Belange für den Standort Oldenburg.


Schwerpunkte des Referats St 25 sind die Gewerbesteuer sowie die daraus folgenden Abgrenzungsfragen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit bzw. Vermögensverwaltung in Form des gewerblichen Grundstückshandels. Außerdem erstreckt sich die Zuständigkeit auf die Forschungszulage, Kirchensteuer, Besteuerung nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz sowie auf bestimmte Zuschlagsteuern. Die Betreuung der Bundesarbeitsgruppe zur Evaluierung des Risikomanagementsystems im Bereich der Gewerbesteuer und die Teilnahme an der Vordruckkommission Körperschaftsteuer / Gewerbesteuer erfolgen im bzw. durch das Referat.


Das Referat St 26 ist im Wesentlichen zuständig für die Grunderwerbsteuer sowie für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, der nach der Erbschaftsteuerreform wegen der Möglichkeit der Freistellung von Betriebsvermögen eine besondere Bedeutung zukommt. Ferner stellt die hier angesiedelte "Innere Revision" die Einhaltung der korruptionsrechtlichen Vorschriften in der niedersächsischen Steuerverwaltung sicher.


In den Referaten St 27 und St 28 erstreckt sich der Aufgabenbereich auf die Bewertungen nach dem Bewertungsgesetz, v. a. von Immobilien und Betriebsvermögen, die Grundsteuer, die Einkommenbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft, einschließlich der sachverständigen Wertfindung sowie die Bodenschätzung der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen, die nicht nur steuerlichen, sondern z. B. auch Zwecken der Melioration, der Landesplanung, der Bodenforschung und des Umweltschutzes dient.


Das Referat St 20 ist für die Inneren Dienste, die Geschäftsstelle sowie für das Projekt Digitale Verwaltung Niedersachsen zuständig. Die Geschäftsstelle ist der zentrale Ansprechpartner aller Mitarbeitenden im LStN am Standort Oldenburg für Alltagsfragen z. B. Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsschutz, Telearbeit, mobiles Arbeiten, die Begrüßung neuer Mitarbeitenden und vieles mehr. Zur Geschäftsstelle gehören außerdem die Bereiche der Hausverwaltung und Systembedienung.





*) KONSENS = Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software in der Steuerverwaltung durch Zusammenwirken von Bund und Ländern

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