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Grunderwerbsteuer

Bei der Verwendung der Vordrucke "Veräußerungsanzeige", "Anzeige in Zwangsversteigerungsverfahren" und "Anzeige Anteilsübertragungen" bitte ich Folgendes zu beachten:

  • Die zu der Anzeige gehörenden Seiten sind beidseitig zu bedrucken.

  • Die Vordrucke (Anzeige und ggf. Anlage/n) müssen gelocht, gut lesbar und über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren haltbar sein.

  • Die zu der Anzeige gehörenden Einzelblätter sind nach dem Ausdruck durch eine leicht lösbare Verbindung (z.B. Verschlussklammer oder Heftstreifen, nicht Büro- oder Heftklammer) zu verbinden.

     

    Die Vordrucke sind für das Ausfüllen am Bildschirm aufbereitet. Um die vollständige Funktionalität dieser Vordrucke nutzen zu können, empfehlen wir, das kostenlose Programm Adobe Reader in der Version 7 oder höher zu verwenden.

    Häufige Fragen/FAQ

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