Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2008 ist die zweijährige Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG für Einkommensteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2005 aufgehoben worden. Diese können Sie nunmehr bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist beim Finanzamt einreichen.
Einkommensteuer 2020
- Infoblatt zu den e-Daten
- Anleitungen zu ESt 1A, 1V und 1C sowie div. Anlagen
- ESt 1A - Einkommensteuererklärung, Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage, Erklärung zur Feststellung...
- ESt 1C - Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
- Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage Kind
- Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen - Haushaltsn. Beschäftigungsv., Dienstl. und Handwerkerleistungen
- Anlage Energetische Maßnahmen
- Anlage AUS - Ausländische Einkünfte und Steuern
- Anlage AV - Angaben zur steuerlichen Förderung von Altersvorsorgebeiträgen (sog. Riester-Verträge)
- Anlage Vorsorgeaufwand - Angaben zu Versorgeaufwendungen
- Anlage Sonderausgaben - Angaben zu Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Zuwendungen (Spenden etc.)...
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen - Behinderten- /Hinterbliebenen- / Pflege-Pauschbetrag
- Anlage R - Renten und andere Leistungen aus dem Inland
- Anlage R-AV / bAV - Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der ...
- Anlage R-AUS - Renten und andere Leistungen aus ausl. Versicherungen, ausl. Rentenverträgen etc.
- Anlage SO - für sonstige Einkünfte
- Anlage FW - zur Förderung des Wohneigentums
- Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen, Anrechnung von Steuern
- Anlage KAP-BET
- Anlage KAP-INV
- Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Anlage S - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Anlage Sonstiges - Sonstige Angaben und Anträge
- Anlage WA-ESt - Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug
- Anlage Zinsschranke
- Anlage Unterhalt - Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
- Zweisprachige Unterhaltserklärung zu § 33a Abs. 1 EStG in mehreren Sprachen
- Anlage U - Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten/Lebensp
- Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Anlage 13a - Ermittlung des Gewinns aus Land- u. Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
- Anlage AV13a - Anlageverzeichnis zur Anlage 13a
- Anlage 34a - Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG)
- Anlage 34b - Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen nach § 34b EStG
Anlage EÜR - Einnahmenüberschussrechnung Die Anlage EÜR ist nach § 60 Absatz 4 EStDV durch Datenfernübertragung elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln*. |
Steuerabzug nach § 50a EStG - Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige ab 2012
Hinsichtlich des Steuerabzugs nach § 50a Einkommensteuergesetz (EStG) - Anmeldung über den Steuerabzug bei Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige - besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steueranmeldung (§ 50a Abs. 5 EStG).
Für die elektronische Übermittlung der Anmeldung nutzen Sie bitte das ElsterOnline-Portal unter der Adresse www.elsteronline.de.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind insbesondere die Einkommensteuererklärungen für Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen (Land- u. Forstwirte i. S. d. § 13 Einkommensteuergesetz (EStG), Gewerbetreibende i. S. d. § 15 EStG sowie selbständig Tätige i. S. d § 18 EStG), nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.
Erfahren Sie Näheres in dem folgenden Informationsschreiben.
Information zur elektronischen Übermittlungsverpflichtung für Steuer- und Feststellungserklärungen sowie Gewinnermittlungen
(PDF, 0,17 MB)
FormsForWeb® ist das Formular Management System, mit dem Formulare der Bundesfinanzverwaltung im Internet bereitgestellt werden, die über diese Seite verlinkt sind.