Die Task-Force in der niedersächsischen Steuerverwaltung
Stellung der Task-Force
Die Task-Force ist ein Sonderreferat der Abteilung Steuer (St) im Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) in Oldenburg. Als interdisziplinäres Arbeitsteam setzt sich das Referat aus Juristen, Betriebsprüfern, Steuerfahndern und Informatikern zusammen. Das Referat ist unmittelbar dem Leiter der Abteilung Steuer unterstellt. Die Task-Force besitzt eine Generalzuständigkeit für alle Steuerarten und arbeitet eng mit den Fachreferaten des LStN sowie den Finanzämtern zusammen.
Aufdeckung neuer Fallkonstellationen
Die Task-Force hat die Aufgabe, schnell verfügbare, rechtlich gesicherte, praxistaugliche und landesweit einheitliche Lösungen von bestimmten, teils bisher nicht entdeckten Fallkonstellationen zu erarbeiten. Die dabei ermittelten Einzelfälle stellt die Task-Force den zuständigen Stellen in den Finanzämtern in Form von qualifiziertem Kontrollmaterial zur Verfügung. Um das Kontrollmaterial im Rahmen von Außenprüfungen auswerten zu können, haben die Betriebsprüfungsstellen der Finanzämter hierfür 10 % ihrer Prüfungskapazität freizuhalten. Fälle, in denen der Verdacht einer Steuerhinterziehung vorliegt, werden von den Finanzämtern für Fahndung und Strafsachen übernommen und so zeitnah wie möglich abgeschlossen.
Koordinierung von Aktionen
Die Task-Force hat weiterhin die Aufgabe, einheitliche Aktionen der Finanzverwaltung zentral zu steuern. Hierbei werden bereits bekannte Fallkonstellationen aufgegriffen, deren Aufarbeitung jedoch sachgerechter durch einheitliche, flächendeckende Maßnahmen erfolgen kann. Bei diesen Aktionen werden zeitnahe Prüfungen bestimmter Branchen in mehreren Finanzamtsbezirken anstelle der bisherigen isolierten Abarbeitung in den einzelnen Ortsinstanzen koordiniert.
Flexible Anpassung an aktuelle Entwicklungen
Wirtschaft und Gesellschaft unterliegen einem stetigen Wandel. Hohe permanente Arbeitsbelastung und vorgegebene Strukturen erschweren eine zeitnahe Reaktion der Steuerverwaltung auf diese Veränderungen. Die Task-Force soll dazu beitragen, die Flexibilität der Steuerverwaltung im Hinblick auf neue Lebenssachverhalte und technische bzw. wirtschaftliche Weiterentwicklungen mit steuerlichen Auswirkungen zu erhöhen.
Beschaffung und Aufarbeitung von Daten-Risikoanalyse
Eine wichtige Aufgabe der Task-Force ist die Beschaffung von Daten und Informationen zu den zu bearbeitenden Prüffeldern. Nach Aufarbeitung der Daten und Hinzusteuerung der vom Finanz-Rechenzentrum zum jeweiligen Prüffeld zur Verfügung gestellten eigenen Daten werden aus der Datenmenge Risikofälle herausgefiltert, deren Prüfung durch die Finanzämter sinnvoll erscheint. Soweit sich hier schon der Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung ergibt, werden die Finanzämter für Fahndung und Strafsachen eingebunden.
Vorbereitung von Gesetzesinitiativen
Aufgrund der gemachten Erfahrungen bei der Bearbeitung von Prüffeldern ergeben sich oftmals Änderungswünsche zu einzelnen Gesetzen oder Vorschriften. Die Task-Force soll entsprechende Änderungswünsche aufgreifen und an die entscheidungsbefugten Gremien herantragen, damit diese die Vorschläge in Initiativen des Landes zu Rechtsänderungen umsetzen können.
Rolle als zentraler Ansprechpartner
Die Task-Force will jedem Beschäftigten der Steuerverwaltung die Möglichkeit bieten, direkt auf Missstände hinzuweisen und Problemfelder sowie aufzuarbeitende Prüffelder aufzuzeigen. Hierzu stehen jedem Beschäftigten diverse Kommunikationswege offen (persönlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail, auf förmlichem Berichtsweg etc.). Die Task-Force hat sich zum Ziel gesetzt, innerhalb kurzer Zeit auf solche Hinweise zu reagieren und dem Absender des Hinweises über das von der Task-Force Veranlasste zu informieren.
Um die Kommunikation mit den Finanzämtern zu intensivieren, wurde der Task-Force für den Bereich der Steueraufsicht von jedem Finanzamt ein Ansprechpartner benannt. Die Task-Force Ansprechpartner haben die Aufgabe, die für das Aufdecken von Fallkonstellationen notwendigen Informationsflüsse und Kommunikationsstränge zu intensivieren und dabei zu helfen, diese landesweit sicherzustellen. Dadurch sollen zum einen neue Prüffelder erschlossen und zum anderen der Sachstand bzw. die Erkenntnisse zu vorhandenen Prüffeldern verbreitert werden.
Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung
Ein gesonderter Bereich innerhalb der Task-Force beschäftigt sich mit der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung. Die Aufgaben in diesem Bereich umfassen die Koordinierung, Betreuung und Risikoanalyse im Hinblick auf die Bekämpfung des Betrugs bei der Umsatzsteuer sowie eine Sensibilisierung für präventive Maßnahmen.
Im Rahmen der Koordinierung ist dieser Bereich der Ansprechpartner des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt), soweit es sich um Bundesländer übergreifende Betrugsfälle oder um Fälle mit Auslandsbezug im Zusammenhang mit Umsatzsteuerbetrug handelt. Dazu gehört auch der innergemeinschaftliche Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei Betrugsverdacht im Bereich der Umsatzsteuer.
Für die Koordinierung der Betrugsfälle mit den Finanzämtern wurde in jedem Finanzamt ein Ansprechpartner Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (AUB) installiert. In den Finanzämtern für Fahndung und Strafsachen nimmt jeweils ein Sachgebiet diese Aufgabe wahr.
Zusammenarbeit im Norddeutschen Verbund
Um die Steuerbetrugsbekämpfung auf norddeutscher Ebene zu verbessern wurden nach dem Vorbild der Task-Force in den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ebenfalls zentrale Stabsstellen eingerichtet. Die Steuerung des Norddeutschen Verbundes erfolgt über eine Lenkungsgruppe als Koordinations- und Entscheidungsgremium, die sich aus den Leiterinnen und Leitern der Stabsstellen zusammensetzt. Nach der Gründung einer eigenen Stabsstelle ist das Land Brandenburg Anfang 2013 dieser Kooperation beigetreten. Zum 1. Dezember 2017 erfolgte der Beitritt Berlins.