Information zur elektronischen Übermittlungsverpflichtung für Steuer- und Feststellungserklärungen sowie Gewinnermittlungen
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Angehörige steuerberatender Berufe
Dieser Vordruck kann nur von Angehörigen steuerberatender Berufe und entsprechender Vereinigungen zur Bestellung von Steuervordrucken verwendet werden.
Bestellungen von Privatpersonen können leider nicht ausgeführt werden. Eine Benachrichtigung hierüber erfolgt nicht.
Privatpersonen erhalten die benötigten Steuervordrucke bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Finanzamt. Daneben besteht außerdem unter "Steuervordrucke" die Möglichkeit, diese herunterzuladen oder die Steuererklärung mit ELSTER über das Internet abzugeben.