Seit dem 1. Januar 2021 besteht für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften die Verpflichtung, die Fragebögen zur steuerlichen Erfassung elektronisch zu übermitteln. Diese elektronische Abgabeverpflichtung gilt seit dem 1. Januar 2022 auch für Körperschaften nach ausländischem Recht.
Der Fragebogen ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit unaufgefordert an Ihr zuständiges Finanzamt zu übermitteln.
Weitere Informationen zur elektronischen Übermittlung über "Mein ELSTER" finden Sie unter