Häufige Fragen/FAQ
Einkommensteuererklärung - Veranlagungsbeginn
Antworten: |
Frage: 1. Wann wird mit der Bearbeitung meiner Einkommensteuererklärung begonnen? |
Die Finanzämter beginnen mit der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen des vorherigen Kalenderjahres jedes Jahr ab dem 15. März (bundeseinheitlicher Termin). Fällt der 15. März auf ein Wochenende, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag. |
Frage: 2. Warum ist ein Bearbeitungsbeginn für meine Einkommensteuererklärung nicht vor dem 15. März möglich? |
Ein Großteil der Einkommensteuerklärungen wird mittlerweile anhand von elektronisch übermittelten Daten bearbeitet. Die Finanzämter erhalten zahlreiche steuerlich relevante Daten z. B. zum Lohn und zu Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, etc.), zu Renten, zu Beiträgen zur Kranken-/Pflegeversicherung und zur Altersversorgung von einer Vielzahl von Behörden, Versicherungen und anderen Institutionen auf elektronischem Wege. Frist hierfür ist der 28./29. Februar des Folgejahres zu dem Jahr, für das die Daten zu übermitteln sind. |
Frage: 3. Wann erhalte ich einen Einkommensteuerbescheid für eine Erklärung, die bis zum 15. März (oder kurz danach) eingereicht wurde? |
Wenn Ihre Einkommensteuererklärung abschließend bearbeitet wurde, wird Ihr Steuerbescheid maschinell erstellt. Das dauert durchschnittlich 10 Tage. Die ersten Einkommensteuerbescheide können also nicht vor Ende März versendet werden. Hierbei ist es egal, ob Sie einen Bescheid als Papierausdruck erhalten wollen oder einer elektronischen Bekanntgabe zugestimmt haben. Die Bearbeitungsdauer hängt zudem von den erklärten Sachverhalten in Ihrer Steuererklärung ab. Dadurch kann es dazu kommen, dass für eine später eingegangene Erklärung schneller ein Bescheid erstellt werden kann als für eine hierzu im Vergleich früher eingegangene Erklärung, die aufgrund der erklärten Sachverhalte intensiver geprüft werden muss. |
Frage: 3a. Warum erhalte ich einen Papierbescheid, obwohl ich in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt habe? |
Sollte die Bereitstellung zum elektronischen Abruf und damit zur elektronischen Bekanntgabe aus technischen Gründen nicht möglich sein oder sollte ein Erfordernis für die Übermittlung auf einem anderen Weg bestehen, werden Bescheide und sonstige Schreiben auf andere Weise, z. B. auf dem Postweg, übermittelt. Ein Hinweis darauf erfolgt bereits bei Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe. Sollten Sie einen Papierbescheid erhalten, obwohl Ihnen derselbe Bescheid bereits zum Datenabruf bereitgestellt wurde, handelt es sich um einen Ausnahmefall. Der Papierbescheid ist in diesen Fällen wie eine Zweitschrift zu betrachten. |
Frage: 4. Wie kann ich erfahren, ob meine Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen ist? |
Wenn Sie Ihre Steuererklärung in Papierform abgeben, muss sie im Finanzamt erst eingescannt und damit digitalisiert werden. Der Eingang der Steuererklärung wird erst nach dem Scannen gespeichert. Ihr Finanzamt kann Ihnen bis dahin nicht sagen, ob Ihre Erklärung eingegangen ist. Aufgrund der Vielzahl der zu Jahresbeginn eingehenden Erklärungen, kann dieser Bearbeitungsschritt auch einige Tage in Anspruch nehmen. Das Scannen der eingegangenen Erklärungen in Papierform ist zeitlich sehr aufwendig. Alle bis zum 15. März eingegangen Erklärungen sollen möglichst bis zu diesem Termin vollständig erfasst sein. Sehen Sie daher bitte von Rückfragen - insbesondere um den Bearbeitungsbeginn herum - ab. Sollten Sie dennoch Zweifel haben, ob Ihre Erklärung bei Ihrem Finanzamt eingegangen ist, warten Sie bitte aufgrund der o. g. Vorverarbeitungsdauer mindestens eine Woche nach dem Versenden der Erklärung ab, bevor Sie sich an das Finanzamt wenden. Zum Bearbeitungsbeginn können Rückfragen aus den o. g. Gründen verlässlich erst ab Mitte März beantwortet werden. |
Erstattungsbeträge können erst ausgezahlt werden, wenn der entsprechende Steuerbescheid an Sie versandt wird und die Höhe des Erstattungsbetrages damit feststeht. Haben Sie in Ihrer Steuererklärung eine Bankverbindung angegeben, erfolgt die Erstattung grundsätzlich automatisch auf dieses Konto. Dies geschieht zeitgleich mit dem Versand des Steuerbescheides, also an dem Tag des Bescheiddatums. Durch Verzögerungen auf dem Bankweg kann es allerdings einige Tage dauern, bis die Gutschrift auf Ihrem Bankkonto erfolgt. |
Eine Nachzahlung müssen Sie zum jeweiligen Fälligkeitsdatum leisten. Den konkreten Termin können Sie dem jeweiligen Bescheid entnehmen. Grds. steht Ihnen hierfür aber immer ein Monat ab der Bekanntgabe des Bescheides zur Verfügung. |
Frage: 6. Kann ich meine Einkommensteuererklärung auch schon vor dem 15. März einreichen? |
Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr ist grundsätzlich auch schon vor dem 15. März möglich. Allerdings werden sämtliche Erklärungen, die vor dem 15. März eingehen, in den Finanzämtern gesammelt, für eine abschließende Bearbeitung vorbereitet und erst nach diesem Termin nach und nach bearbeitet. Der Bearbeitung erfolgt dabei in der Reihenfolge der Eingangs. Wenn Ihnen die für die Erklärungserstellung benötigten Daten (z. B. zum Lohn oder Lohnersatzleistungen und Versicherungsbeiträgen) zu Beginn des Folgejahres noch nicht unmittelbar vorliegen, übernehmen Sie bitte nicht (einfach) die Werte des Vorjahres, sondern warten Sie mit der Erstellung der Erklärung. Die Angabe der richtigen Daten beschleunigt die Bearbeitungszeit Ihrer Erklärung mehr als eine frühe Erklärungsabgabe mit erhöhtem Bearbeitungsaufwand durch die Beschäftigten in den Finanzämtern. |
Frage: 7. Wie kann ich die Bearbeitung meiner Einkommensteuererklärung beschleunigen? |
Die Finanzverwaltung ist bestrebt, einen Großteil der eingehenden Steuererklärungen möglichst vollmaschinell, d. h. ohne personellen Eingriff und nur durch maschinelle Abgleiche mit vorhandenen Datenbeständen, zu bearbeiten. Dies wirkt sich auch positiv auf die Bearbeitungszeit der Erklärungen aus. Voraussetzung für eine vollmaschinelle Bearbeitung sind möglichst vollständige und korrekte Angaben in der Steuererklärung.
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