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Lohnsteuer 2020

Im Hinblick auf die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen (§ 41a Abs. 1 EStG) wird ein ausfüll- und druckbarer Vordruck Lohnsteuer-Anmeldung nicht zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie die nebenstehenden Informationen.

Elektronische Übermittlung

Für (Vor-) Anmeldungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2004 enden, haben Arbeitgeber und Unternehmer Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen auf elektronischem Wege an ihr Finanzamt zu übermitteln.
Das offizielle Programm der Finanzverwaltung von Bund und Ländern "ElsterFormular" erhalten Sie auf der folgenden Seite.

Registrierung ausländischer Datenübermittler und inländischer Behörden bei ElsterOnline

Spätestens mit Ablauf der Übergangsregelung am 31.08.2013 sind auch ausländische Datenübermittler verpflichtet Anmeldesteuern authentifiziert zu übermitteln.
Für die elektronische Authentifizierung ist ein Zertifikat nötig. Dieses muss im Zuge einer Registrierung am ElsterOnline-Portal erworben oder im Falle von ausgewählten Signaturkarten am ElsterOnline-Portal angemeldet werden. Für die Registrierung am ElsterOnline-Portal ist zwingend ein inländisches Ordnungskriterium notwendig.
Beauftragte im Ausland (z. B. ausländische Steuerberater) und inländischen Behörden, welche kein inländisches Ordnungskriterium besitzen, können dieses Ordnungskriterium in Form einer Steuernummer beim Finanzamt Neubrandenburg - RAB beantragen.
Näheres hierzu erfahren Sie in den Häufigen Fragen (FAQ) im ElsterOnline-Portal unter dem Stichwort "Hilfe zur Registrierung ausländischer Datenübermittler und inländischer Behörden".

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