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Zentralzuständigkeit für ausländische Unternehmer und Arbeitnehmer

Die Finanzämter Hameln und Holzminden werden am 01.04.2023 zum neuen Finanzamt Hameln-Holzminden mit den Standorten Hameln und Holzminden zusammengelegt.

Am Standort Hameln verbleibt - wie bisher - die Zentralstelle zur Besteuerung polnischer Unternehmer.
Auswirkungen auf die Steuernummer, insbesondere der Umsatzsteueridentifikationsnummer bestehen nicht.

Aus organisatorischen Gründen bleibt das Finanzamt Hameln für den Zeitraum 22.03. - 31.03.2023 für den Publikumsverkehr geschlossen, bei der telefonischen Erreichbarkeit kann es ebenfalls zu Einschränkungen kommen.

Technische Einschränkungen innerhalb dieses Zeitraums führen dazu, dass Anträge o. ä. nur zeitverzögert bearbeitet werden können.

Bitte beachten Sie ab dem 01.04.2023 die neue E-Mail Adresse vom Finanzamt Hameln-Holzminden: poststelle@fa-hm-hol.niedersachsen.de

Für folgende Besteuerungsverfahren liegt die zentrale Zuständigkeit beim Finanzamt Hameln, sofern Unternehmer, deren Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung sich in der Republik Polen befindet, Umsätze in Deutschland erbringen:

  • Umsatzbesteuerung für diese Unternehmer, wenn der Name (Nachname bzw. bei Personen- und Kapitalgesellschaften der Firmenname) mit den Anfangsbuchstaben A bis G beginnt.

  • Besteuerung von Einkommen und Ertrag dieser Unternehmer und ihrer Arbeitnehmer, wenn die Unternehmer Bauleistungen erbringen und die Namen der Unternehmer (Nachname bzw. bei Personen- und Kapitalgesellschaften der Firmenname) mit den Anfangsbuchstaben A bis G beginnen.


Weiterhin ist das Finanzamt Hameln auch zentral zuständig für den Lohnsteuerabzug bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung

  • von Verleihern, deren Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung sich in der Republik Polen befindet und der Name des Verleihers (Nachname bzw. bei Personen- und Kapitalgesellschaften der Firmenname) mit den Anfangsbuchstaben A bis G beginnt,

  • für die Besteuerung der Leiharbeitnehmer dieser Verleiher,

wenn die entsandten Arbeitnehmer im Baubereich tätig sind.


Bei polnischen Unternehmern und ihren polnischen Arbeitnehmern/Leiharbeitnehmern ist in den oben aufgeführten Fällen

  • das Finanzamt Oranienburg zuständig, wenn der Nachname oder Firmenname des Unternehmers mit den Anfangsbuchstaben H bis L beginnt,

  • das Finanzamt Cottbus zuständig, wenn der Nachname oder Firmenname des Unternehmers mit den Anfangsbuchstaben M bis R beginnt,

  • das Finanzamt Nördlingen zuständig, wenn der Nachname oder Firmenname des Unternehmers mit den Anfangsbuchstaben S bis Z beginnt.

An der Sonderzuständigkeit der Finanzämter Hameln, Oranienburg, Cottbus und Nördlingen ändert sich auch dann nichts, wenn eine natürliche Person zusätzlich in Deutschland einen weiteren Wohnsitz hat oder bei einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sich entweder Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland befinden.


Hinweis:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen diese Seiten keine steuerberatende Hilfe anbieten. Sollten Sie inhaltliche Fragen zu Ihrer gewerblichen, grenzüberschreitenden Tätigkeit beziehungsweise zur Erstellung von Steuererklärungen/ Steueranmeldungen haben, wenden Sie sich bitte an eine zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Person (zum Beispiel Steuerberater) Ihrer Wahl.

Ab dem 21.08.2019 empfängt und versendet die Landesverwaltung Niedersachsen aus Sicherheitsgründen nur noch E-Mails, die mittels der Transportverschlüsselung TLS 1.2 verschlüsselt sind. Weiterführende Informationen finden Sie auf der folgenden Webseite der niedersächsischen Landesverwaltung:
https://www.it.niedersachsen.de/startseite/itnews/aktuelles/TLS-177563.html
Rufnummern der Arbeitsbereiche

Für Anliegen im Rahmen der Zentralzuständigkeit des Finanzamts Hameln stehen Ihnen die Rufnummern der aufgelisteten Arbeitsbereiche für eine telefonische Kontaktaufnahme zur Verfügung.

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