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Steuerliche Registrierung

Steuerliche Registrierung von in der Republik Polen ansässigen Bauunternehmen

Das Finanzamt Hameln-Holzminden ist das zuständige Finanzamt, wenn ein Unternehmer, dessen Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung sich in der Republik Polen befindet und dessen Name (Nachname bzw. bei Personen- und Kapitalgesellschaften der Firmenname) mit den Anfangsbuchstaben A bis G beginnt, Bauleistungen in Deutschland erbringt.

Zur Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und zur Anmeldung von Umsatzsteuer wird eine deutsche Steuernummer benötigt, die nach Einreichung und Prüfung folgender Unterlagen vergeben wird:


Steuerliche Registrierung der übrigen in der Republik Polen ansässigen Unternehmer (keine Bauunternehmer) für umsatzsteuerliche Zwecke

Wird ein in der Republik Polen ansässiger Unternehmer in Deutschland tätig und unterliegt damit dem allgemeinen Besteuerungsverfahren in Deutschland, ist diese Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt formlos anzuzeigen. Daraufhin werden alle erforderlichen Unterlagen zur umsatzsteuerlichen Erfassung zugesandt. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen erfolgt die Prüfung der umsatzsteuerlichen Erfassung und ggf. die Mitteilung der deutschen Steuernummer.

Das Finanzamt Hameln-Holzminden ist das zuständige Finanzamt, wenn ein Unternehmer, dessen Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung sich in der Republik Polen befindet und dessen Name (Nachname bzw. bei Personen- und Kapitalgesellschaften der Firmenname) mit den Anfangsbuchstaben A bis G beginnt, die Umsätze in Deutschland ausführt.


Hinweis:
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ( § 27a Umsatzsteuergesetz) kann der Unternehmer schriftlich beantragen. Der formlose Antrag ist an das Bundeszentralamt für Steuern oder das Finanzamt zu richten.

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