Landesamt für Steuern Niedersachsen Niedersachsen klar Logo

Informationen zum Beginn der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für 2024

Wann kann Ihr Finanzamt frühestens mit der Bearbeitung der Steuererklärungen 2024 beginnen?

Ab dem 17. März 2025
(bundeseinheitlicher Termin)

Die Finanzämter erhalten inzwischen zahlreiche steuerlich relevante Daten, z. B. zum Lohn, zu Renten, zu Beiträgen zur Kranken-/Pflegeversicherung und zur Altersversorgung auf elektronischem Wege. Da Ihr Finanzamt sicher sein muss, dass die elektronisch zu übertragenden Daten auch vollständig vorliegen – Frist hierfür ist der 28. Februar 2025 – kann es mit der Veranlagung grundsätzlich nicht vor dem 17. März 2025 beginnen.


Wann erhalten Sie Ihren Einkommensteuerbescheid 2024?

Frühestens in der letzten März-Woche 2025

Wenn Ihre Einkommensteuererklärung abschließend bearbeitet wurde, folgt die maschinelle Verarbeitung für die Erstellung des Steuerbescheides. Die ersten Einkommensteuerbescheide können nicht vor Ende März 2025 (als Papierausdruck oder digital) versendet werden.


Sie möchten wissen, ob Ihre Steuererklärung in Ihrem Finanzamt eingegangen ist?

Bitte fragen Sie derzeit nicht im Finanzamt nach.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt haben und dabei keine Fehlermeldung ausgegeben wurde, können Sie davon ausgehen, dass diese im Finanzamt eingegangen ist.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung noch in Papierform abgeben, muss sie im Finanzamt zunächst eingescannt werden. Der Eingang der Steuererklärung wird erst beim Scannen gespeichert. Ihr Finanzamt kann bis dahin nicht sagen, ob Ihre Erklärung eingegangen ist. Sehen Sie deshalb bitte von Nachfragen zum Eingang Ihrer Steuerklärung ab.


Sie möchten zukünftig die Vorteile nutzen, die Sie haben, wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch abgeben?

Nutzen Sie Mein ELSTER unter www.elster.de.

Sie können zahlreiche steuerlich relevante Daten, z. B. zum Lohn, zu Renten, zu Beiträgen zur Kranken-/Pflegeversicherung und zur Altersversorgung, einfach über den Abruf von Bescheinigungen in die eigene Steuererklärung übernehmen. Außerdem können Sie die voraussichtliche Steuer automatisch berechnen und die Erklärung komplett papierlos und sicher online an das Finanzamt übermitteln.

Wenn Sie den Steuerbescheid erhalten haben, können Sie eventuelle Abweichungen von der Steuererklärung mit Hilfe des so genannten Bescheiddatenabrufs bequem überprüfen.


Sie interessieren sich für weitere allgemeine Informationen rund um Ihre Einkommensteuererklärung?

Informieren Sie sich über die Häufigen Fragen/FAQ.

Unsere Häufigen Fragen/FAQ bieten Antworten u. a. auf viele weitere Fragen rund um den Beginn der Erklärungsbearbeitung für das aktuelle Jahr (Einkommensteuererklärung - Veranlagungsbeginn), aber auch zu allgemeinen Themen im Zusammenhang mit Einkommensteuererklärungen (z. B. Abgabeverpflichtungen und -termine, Einreichung von Unterlagen und Belegen, Erstattungen, etc.).


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln