Häufige Fragen/FAQ
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt. Stellen Sie dazu einen schriftlichen Antrag (formlos) beim
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis
Wenn Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit gerade erst begonnen haben und von Ihrem Finanzamt noch nicht als Unternehmer geführt werden, müssen Sie sich direkt an Ihr Finanzamt wenden. Ein gesonderter Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern ist dann nicht nötig.
Der Umsatz darf einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen. Wenn Sie Ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe des Kalenderjahres neu aufgenommen haben, ist allein auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres - umgerechnet auf einen Jahresumsatz - abzustellen. Hierbei ist dann aber die Grenze von 22.000 € maßgebend. Umsatz ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes. Das bedeutet, dass Sie nur die Umsätze erfassen dürfen, für die Sie tatsächlich die Bezahlung erhalten haben. Umsätze von Anlagevermögen sind aus dem Gesamtumsatz herauszunehmen. Wenn Sie z. B. einen betrieblich genutztes, also nicht zum Verkauf bestimmtes, Fahrzeug verkaufen, dann gehört dieser Erlös nicht in den Gesamtumsatz zur Bestimmung der Kleinunternehmereigenschaft.
Ja.
Informationen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG bei Bauleistungen finden Sie hier...
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