Elektronisches Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren (ELeV)
Seit dem 1. Oktober 2021 gibt es die Möglichkeit einer elektronische Antragstellung im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren bei Mein ELSTER unter www.elster.de oder mit anderen Steuersoftwareprodukten.
Folgende Formulare werden hierzu bei Mein ELSTER unter "Formulare & Leistungen / Alle Formulare / Lohnsteuer Arbeitnehmer" zur Verfügung gestellt:
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Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (einschließlich der Anlagen
- Vereinfachter Antrag/Sonstiges
- Anlage Werbungskosten
- Anlage Kinder
- Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen
- Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen/Energetische Maßnahmen
- Anlage Steuerklassenwechsel (ersetzt und enthält die bisherigen Anträge: Erklärung zum dauernden Getrenntleben und Wiederaufnahme der ehelichen/lebenpartnerschaftlichen Gemeinschaft)
- Anlage elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM
Neben der Möglichkeit der elektronischen Antragstellung kann der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung auch weiterhin auf Papier beim Finanzamt eingereicht werden. Die Finanzämter empfehlen jedoch, bevorzugt von der elektronischen Antragstellung Gebrauch zu machen, weil Sie so eine schnelle und medienbruchfreie Bearbeitung Ihrer Anliegen ermöglichen.
Mit Hilfe von Mein ELSTER können auch Steuererklärungen, Einsprüche, Fristverlängerungsanträge und weitere Anträge elektronisch eingereicht sowie Belege nachgereicht werden. Zudem haben Sie hierüber die Möglichkeit, mittels Kontaktformular auf sicherem Weg mit Ihrem örtlichen Finanzamt in Verbindung zu treten. Die Verwendung des Kontaktformulars sorgt dafür, dass Ihre Nachricht umgehend automatisiert an die zuständige Stelle geleitet wird.
Um Mein ELSTER zu nutzen, können Sie sich unter www.elster.de registrieren und anmelden.
Weiteres Neues zu ELSTER (z. B. Informationsangebot zu ELSTER, "An wen kann ich mich wenden, ...?", elektronische Bescheidabholung)