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Gesonderte (und einheitliche) Feststellung

von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage 2014




Anlage EÜR - Einnahmenüberschussrechnung

Die Anlage EÜR ist nach § 60 Absatz 4 EStDV für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln*.
Informationen über elektronisch übermittelbare Formulare erhalten Sie unter www.elster.de .

* Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Auf die elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung wird insoweit verzichtet. Die Verpflichtungen, den Gewinn nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln sowie die sonstigen gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, bleiben davon unberührt.

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