Aktueller Hinweis:
Zur Erhöhung der Sicherheit der Datenverbindung zwischen Ihrem Browser und dem Formular-Management-System des Bundes ist das veraltete Sicherheitsprotokoll TLS 1.1 deaktiviert worden. Für einen sicheren Verbindungsaufbau (https) muss Ihr Browser TLS 1.2 unterstützen. Sollte ein Aufruf der Formulare, die über https://www.formulare-bfinv.de verknüpft sind, deshalb nicht möglich sein, aktualisieren Sie bitte zunächst Ihren Web-Browser (z. B. Internet-Explorer, Mozilla Firefox, Google Chrome etc.) auf eine aktuelle Version bzw. passen Sie die Sicherheitseinstellungen gemäß der folgenden Anleitung an.
Gesonderte (und einheitliche) Feststellung
von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimzulage 2014
- ESt 1B - Erklärung zur gesonderten - und einheitlichen - Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ...
- Anleitung zu ESt 1B
- Anlage FB - Angaben über die Feststellungsbeteiligten
- Anlage FE 1 - Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
- Anlage FE 2 - Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen
- Anlage FE 3 - Aufteilung Sonderausgaben/Förderung Wohneigentum
- Anlage FE 4 - Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG)
- Anlage FE 5 - Ermittlung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen
- Anlage FE-AUS 1 - Aufteilung ausländischer Einkünfte und Steuern
- Anlage FE-AUS 2 - Aufteilung weitere Besteuerungsgrundlagen mit Auslandsbezug
- Anlage FE-KAP - Aufteilung von Kapitalvermögen/anrechenbare Steuern
- Anlage FE-VM - Besteuerungsgrundlagen in Fällen des §§ 15a, 15b EStG
- Anleitung zu den Feststellungen ESt 1D
- ESt 1D - Erklärung zur gesonderten Feststellung
- Anlage FG - Angaben zu den gesondert festzustellenden Einkünften
- Anlage FG -AUS - Angaben zu den gesondert festzustellenden Einkünften und Steuern sowie weiterer...
Anlage EÜR - Einnahmenüberschussrechnung Die Anlage EÜR ist nach § 60 Absatz 4 EStDV für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln*. Informationen über elektronisch übermittelbare Formulare erhalten Sie unter www.elster.de . * Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. Auf die elektronische Übermittlung der Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung wird insoweit verzichtet. Die Verpflichtungen, den Gewinn nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln sowie die sonstigen gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zu erfüllen, bleiben davon unberührt. |
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