Häufige Fragen/FAQ - Britische und nordirische Unternehmer
Umsatzsteuerliche Registrierung
Für die Erteilung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Sie können die USt-IdNr. bereits bei der Beantragung der Steuernummer bei dem Finanzamt Hannover-Nord beantragen. Nach Erteilung der Steuernummer wird Ihr Antrag direkt an das BZSt weitergeleitet. Sie erhalten eine gesonderte Mitteilung (ca. 1-2 Wochen später).
Des Weiteren wird die Gründungsurkunde der Gesellschaft sowie eine Ausweiskopie des Unternehmers oder Geschäftsführers benötigt.
Wir erfassen Ihre Unterlagen als eingegangen, sobald ein unterschriebener Antrag auf steuerliche Erfassung (Vordruck siehe: Wie bekomme ich eine Steuernummer?) vorliegt. Eine bevorzugte Bearbeitung von Einzelfällen ist nicht möglich.
Wir bitten Sie daher von Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen. Soweit weitere Informationen zu Ihrem Antrag benötigt werden, erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die Mitarbeiter des Finanzamtes Hannover-Nord. Die Steuernummer wird Ihnen nach Abschluss per Post zugesendet.
Die Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger im Sinne von § 22f Abs. 1 S. 2 UStG wird seit dem 01.07.2021 nicht mehr ausgestellt. Es ist ausreichend, dem Marktplatzbetreiber Ihre gültige deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen.
Falls Ihnen bisher keine Steuernummer erteilt wurde, müssen Sie einen Antrag auf umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt Hannover-Nord stellen. Es ist erforderlich, neben dem Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern auch das Einlageblatt "Handel mit Waren über das Internet" einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Registrierung für Umsatzsteuerzwecke nur dann erfolgen kann, wenn das Unternehmen steuerbare Umsätze in Deutschland hat. Soweit dies nicht der Fall ist, kann auch keine Registrierung erfolgen. Ob steuerbare Umsätze in Deutschland vorliegen, müssen Sie anhand Ihrer eigenen Daten prüfen. Soweit Sie weitere Hilfe dazu benötigen, kann es hilfreich sein, einen Steuerberater zu kontaktieren.
Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie die Mitteilung über die Steuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausschließlich per Post. Es ist nicht möglich die Unterlagen auf elektronischen Weg zu übermitteln.
Sie können Ihre Unterlagen sowohl per Post, per Fax als auch elektronisch per eMail an das Finanzamt übersenden.
Fax: 0511 6790 6090
eMail-Adresse: poststelle@fa-h-no.niedersachsen.de
Anschrift: Finanzamt Hannover-Nord, Vahrenwalder Straße 206, 30165 Hannover
Eine Unterschrift des Geschäftsführers oder eines Bevollmächtigten ist bei Antragstellung zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Übersendung per eMail eine automatisierte eMail vom Finanzamt Hannover-Nord erhalten. In dieser werden Sie aufgefordert Ihre Steuernummer anzugeben, da ansonsten eine Löschung der eMail erfolgt. Bitte beachten Sie, dass dies nicht bei neuen Registrierungsanträgen zur Anwendung kommt. Ihre Unterlagen werden danach in jedem Fall an die entsprechenden Kollegen weitergeleitet.
Es ist auch möglich, den Fragebogen elektronische über www.elster.de zu übermitteln.
Soweit Sie einen Empfangsbevollmächtigten bestimmen wollen, nutzen Sie bitte das nachfolgende Dokument: Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten