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Häufige Fragen/FAQ
Heirat
Ehegatten können, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, d.h. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV wählen.
Hinweis:
Vom Finanzamt können ab 2010 bei Ehegatten auf Antrag anstelle der Steuerklassenkombination III/V die Steuerklassen IV ergänzt um einen Faktor eingetragen werden (§ 39f EStG).
Informationen zur Steuerklassenwahl für Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, finden Sie in dem gleichnamigen Merkblatt.
Darüber hinaus stehen Informationen zur Steuerklassenwahl sowie zum Faktorverfahren in der Broschüre "Lohnsteuer 2024 - Ein kleiner Ratgeber" zur Verfügung.