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Vorsteherwechsel beim Finanzamt Lingen (Ems)

Regierungsdirektor Jochen Bekker ist neuer Vorsteher des Finanzamts Lingen (Ems)



Am 20. Juni 2013 verabschiedete Oberfinanzpräsident Ernst-Günter Kapitza den bisherigen Vorsteher, Leitenden Regierungsdirektor Hubert Großebörger, der das Finanzamt fast sieben Jahre geleitet hat. Er dankte Herrn Großebörger für seine geleistete Arbeit und wünschte ihm für seinen Ruhestand alles Gute. Anschließend führte er Regierungsdirektor Jochen Bekker in sein neues Amt ein.

Herr Bekker begann seinen Dienst in der niedersächsischen Finanzverwaltung 1993 beim Finanzamt (FA) Delmenhorst. Es folgten die Finanzämter Nordenham und Westerstede, jeweils in der Funktion als ständiger Vertreter des Vorstehers. Ende 2004 ging Herr Bekker als Einkommensteuerreferent an die Steuerabteilung der OFD in Oldenburg, bevor er 2007 Vorsteher des Finanzamts Emden wurde. Seit Mitte Mai diesen Jahres ist Herr Bekker mit der Leitung des FA Lingen (Ems) beauftragt.

„Ohne Steuern ist kein Staat zu machen“, begann Oberfinanzpräsident Ernst Kapitza seine Rede. Mangelnde Akzeptanz des Steuerrechts führe aber dazu, dass die geltenden Vorschriften umgangen und somit dem Staat die ihm zustehenden Einnahmen vorenthalten werden – zum Schaden des Gemeinwesens. Daher sei eine gerechte Steuerpolitik mit verständlichen und durchschaubaren Steuergesetzen und eine informations- und serviceorientierte Finanzverwaltung nötig, um den Steuerbürgern die Anwendung der Steuergesetze zu erleichtern.
In diesem Zusammenhang wies Herr Kapitza auf zwei zentrale Punkte im Koalitionsvertrag hin:
Zum einen möchte die Landesregierung steuergesetzliche Änderungen auf Bundesebene durchsetzen (so z.B. die Wiedereinführung der Vermögensteuer und die Änderung der Erbschaftsteuer) sowie Ermäßigungen und Ausnahmetatbestände überprüfen. Daher sollten hier verständliche und nachvollziehbare Regelungen zur Steigerung der Akzeptanz geschaffen werden, um gefühlte Ungerechtigkeiten zu vermeiden.

Zum anderen sollte das Steueraufkommen durch einen gerechten Vollzug gesichert werden. Um dem Staat die Einnahmen zu verschaffen, die ihm nach Recht und Gesetz zustünden, bedürfe es einer bedarfsgerechten Personalausstattung der Finanzverwaltung. Diese sei seit Jahren personell unterbesetzt und spüre die Auswirkungen des demographischen Wandels ganz deutlich. Als erste Maßnahmen der neuen Landesregierung seien daher die Ausbildungskapazitäten um 20 zusätzliche Finanzanwärter/innen erhöht und zusätzlich 100 Stellen im Bereich der Betriebsprüfung und der Steuerfahndung geschaffen worden. Diese dürften jedoch nicht zulasten des Innendienstes gehen und somit zu einer Gefährdung des gerechten Vollzugs an anderer Stelle führen.

Grundsätzlich erleichtere eine informations- und serviceorientierte Finanzverwaltung den Bürgern und Unternehmen den Umgang mit den Steuergesetzen und schaffe gegenseitiges Vertrauen zwischen Steuerzahlern und Finanzbehörden und leiste so einen Beitrag zur Akzeptanzsteigerung. Daher sei auch wichtig, dass der persönliche Kontakt gegeben ist. Insoweit müssen die jüngsten Forderungen des Landesrechnungshofes zur Wirtschaftlichkeit kleinerer Ämter genau geprüft und bewertet werden.
Der Service in den Ämtern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärke das gegenseitige Vertrauen zwischen Steuerzahler und Finanzbehörde. Dies sei eine wesentliche Voraussetzung für Steuerehrlichkeit und Akzeptanz.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.06.2013

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