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Genau hinschauen bei der Gehaltsabrechnung

Umstellung auf elektronisches Verfahren: So können Arbeitnehmer nachrechnen


Bei den ersten Gehaltsabrechnungen des Jahres 2013 sollten Arbeitnehmer ganz genau hinschauen: Zum 1. Januar 2013 ist das elektronische Verfahren zur Abrechnung der Lohnsteuer gestartet.

Unter dem Begriff "ELStAM"(Abkürzung für "Elektronische LohnSteuer-AbzugsMerkmale") werden künftig alle relevanten Daten wie etwa die Steuerklasse oder Freibeträge zwischen Finanzämtern und Arbeitgebern digital übermittelt. Wann genau das jeweilige Unternehmen auf das neue Verfahren umsteigt, kann jeder Arbeitgeber selbst festlegen - entscheidend ist, dass der Wechsel im Laufe des Jahres 2013 erfolgt. Nach über 85 Jahren wird damit die Lohnsteuerkarte aus Papier in den Ruhestand geschickt.

Freibeträge überprüfen
Künftig werden beispielsweise Freibeträge - etwa für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz - nicht mehr schriftlich festgehalten, sondern ausschließlich digital erfasst. Das bedeutet: Arbeitnehmer sollten die Daten überprüfen und wenn nötig korrigieren lassen. Wer dies versäumt, bei dem kann unter Umständen das Nettogehalt auf den ersten Abrechnungen des Jahres 2013 mit ELStAM zu niedrig ausgewiesen werden. Somit lohnt sich für jeden Arbeitnehmer ein Blick in das "ElsterOnline-Portal" der Finanzverwaltung: Unter www.elster.de gibt es die Möglichkeit, die eigenen Abzugsmerkmale zu kontrollieren.

Daten korrigieren lassen
Im ersten Schritt ist dazu die Registrierung im Portal mit der persönlichen Identifikationsnummer erforderlich. Diese ist zum Beispiel auf Einkommensteuerbescheiden oder Gehaltsabrechnungen ausgewiesen. Nach der erfolgreichen Registrierung können die eigenen Daten anschließend abgerufen und kontrolliert werden: Sind Freibeträge korrekt erfasst, stimmt die angegebene Zahl der Kinder? Diese Informationen sollten Arbeitnehmer überprüfen, um sicherzustellen, dass sie auch künftig eine korrekte Gehaltsabrechnung erhalten. Sind einige der Daten fehlerhaft, können sich Bürger direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden. Unter www.elster.de gibt es weitere Details.

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.01.2013

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