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Anhebung steuerlicher Pauschalbeträge für selbständige Kindertagespflegepersonen sowie für selbständige Schriftstellerinnen und Schriftsteller und Journalistinnen und Journalisten

Niedersachsen begrüßt die von Bund und Ländern beschlossene Anhebung der Betriebsausgabenpauschale für selbständige Kindertagespflegepersonen auf monatlich 400 Euro für jedes betreute Kind. Für so genannte Freihalteplätze, die im Fall einer Krankheits-, Urlaubs- oder Fortbildungsvertretung einer anderen Kindertagespflegeperson kurzfristig belegt werden können, wird der monatliche Betrag auf 50 Euro erhöht.


Lesen Sie mehr in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Finanzministeriums vom 14. April 2023...

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.04.2023

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