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Amtsleitungswechsel beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Oldenburg

Hannover, 30. August 2024. Regierungsdirektor Dr. Christian Kläne ist der neue Leiter des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen Oldenburg. Anlässlich der heutigen Feierstunde führte der Präsident des Landesamtes für Steuern Niedersachsen (LStN), Oliver Vree, Herrn Dr. Kläne in sein neues Amt ein. Zugleich verabschiedete er Leitende Regierungsdirektorin Angelika Schwalbe in den wohlverdienten Ruhestand. Frau Schwalbe hat das Finanzamt seit Dezember 2008 geleitet.

Herr Dr. Kläne ist verheiratet und Vater zweier Kinder. Er ist im Februar 2003 beim Finanzamt Vechta in den Dienst der niedersächsischen Steuerverwaltung eingetreten. Anschließend war er in verschiedenen Führungsfunktionen bei den Finanzämtern Cloppenburg, Oldenburg, Finanzamt für Großbetriebsprüfung Oldenburg, Finanzamt Aurich tätig und seit Mai 2015 als Ständiger Vertreter des Vorstehers beim Finanzamt Oldenburg. Anfang Januar 2022 übernahm er die Leitung beim Finanzamt Osterholz-Scharmbeck. Seit dem 1. Juni 2023 leitete Herr Dr. Kläne das Finanzamt Emden-Norden.

Präsident Vree sprach in seiner Rede das Thema Clan-Kriminalität an. Das Lagebild von Polizei und Justiz für das Jahr 2023 zeige erstmals einen leichten Rückgang der Straftaten um 9,43 Prozent. Gleichzeitig sei ein Anstieg der Gerichtsverfahren um rund 29 Prozent zu verzeichnen. „Das klingt nach einer guten Botschaft“, so Präsident Vree. Gleichwohl stehe fest – kriminelle Clanstrukturen sind in Niedersachsen präsent.

„Behördenübergreifend ist in Niedersachsen festzustellen, dass nicht nur Polizeibeamtinnen und -beamte, sondern auch andere Amtsträger und hier auch unsere Kolleginnen und Kollegen massiven Anfeindungen ausgesetzt sind“, so Präsident Vree. Dies betreffe vor allem Außenprüfungen bei Betrieben, die einem sog. Clan zugerechnet werden. Es gelte immer der Grundsatz, dass die eigene Sicherheit der prüfenden Person Vorrang habe. Um das Risiko zu verringern könne so z. B. eine Prüfung in entsprechenden Bereichen zu zweit begonnen werden oder eine bereits begonnene Betriebsbesichtigung unverzüglich beendet und die Außenprüfung an Amtsstelle fortgesetzt werden. Es sei allerdings von größter Bedeutung, dass der Eindruck vermieden werde, Drohungen könnten Prüfungen verhindern. Diese Steuerpflichtigen seien konsequent durch den Innendienst zu prüfen, wobei die Namen der handelnden Personen nicht genannt werden müssen.
Auch technische Maßnahmen wie die Sperrung von KFZ-Kennzeichen der Prüfenden oder spezielle Sicherheitstrainings seien mögliche Schritte, um die Sicherheit zu erhöhen. Zudem sei beschlossen, alle Betriebsprüfungsstellen und die Finanzämter für Großbetriebsprüfung in 2024 mit einem eigenen Pool an Schutzwesten auszustatten.

In Niedersachsen haben sich alle Polizeidirektionen auf den Kampf gegen kriminelle Clanstrukturen spezialisiert. Informationen werden gebündelt und gemeinsam mit kommunalen Verwaltungsbehörden und der Steuerfahndung kreative Maßnahmen ergriffen. Regelmäßige Aktionstage, bei denen beispielsweise Kassennachschauen unter Beteiligung der Steuerfahndung durchgeführt werden, seien ein gutes Beispiel für den Erfolg dieser Zusammenarbeit. Die Bemühungen, ganzheitlich gegen diese Strukturen vorzugehen, zeigten Wirkung.

Ein herausragendes Beispiel für diese Zusammenarbeit sei das Regional Netzwerk Clankriminalität in der Region Osnabrück. Im Juli 2023 wurde eine Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Gefahren, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch clan-kriminelle Gruppierungen zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Kommunen und dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Oldenburg unterzeichnet. Ziel sei es, die Bevölkerung und staatliche Institutionen vor den Bedrohungen durch kriminelle Clanstrukturen zu schützen.

„Neben all diesen Maßnahmen dürfen wir nicht vergessen, dass Bedienstete auch privat Angriffen oder Forderungen ausgesetzt sein können, die im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit stehen.“, so Präsident Vree. Hier greife die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, der verpflichtet sei, seine Bediensteten in ihrer amtlichen Tätigkeit und Stellung zu schützen. Dies umfasse auch strafrechtliche Relevanz bei tätlichen Angriffen, Anspruch auf Unfallfürsorge bei Verletzungen und Schadensersatz bei Sachbeschädigungen.

Das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Oldenburg beschäftigt 167 Personen. Es ist zuständig in Steuerfahndungs- und Strafsachenangelegenheiten für die Finanzämter Papenburg, Aurich-Wittmund, Bad Bentheim, Cloppenburg, Delmenhorst, Emden-Norden, Leer (Ostfriesland), Lingen (Ems), Nordenham, Oldenburg (Oldenburg), Osnabrück-Land, Osnabrück-Stadt, Quakenbrück, Vechta, Westerstede und Wilhelmshaven. Im Jahr 2023 hat es in den Fahndungsprüfungen rd. 84 Mio. Euro Mehrsteuern festgestellt. 1.250 Strafverfahren konnten in dem Jahr rechtkräftig durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts abgeschlossen werden, 350 durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Die insgesamt hierbei verhängten Geldauflagen betrugen 2023 rd. 2,3 Mio. Euro. Des Weiteren sind Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterzieher zu Freiheitsstrafen von insgesamt 70 Jahren und 1 Monat und zu Geldstrafen i. H. v. rd. 1,5 Mio. Euro verurteilt worden.

Weitere Informationen zum Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Oldenburg und zur Steuerverwaltung Niedersachsen sind auf der Webseite des LStN unter https://lstn.niedersachsen.de/ zu finden. Hier findet man auch die filmische Kurz-Serie „Finanzamt. Einfach erklärt.“, mit der Interessierte einen nicht alltäglichen Blick hinter die Kulissen eines Finanzamts werfen können (https://lstn.niedersachsen.de/mediathek/finanzamt-einfach-erklaert-207889.html).

Dr. Christian Kläne, der neue Leiter des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen Oldenburg
Dr. Christian Kläne, der neue Leiter des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen Oldenburg
Bildrechte: LStN

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.08.2024

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