Amtsleitungswechsel beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Braunschweig
Hannover, 22. August 2025. Regierungsdirektorin Xenia Fietzke ist die neue Leiterin des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen in Braunschweig. Sie folgt damit auf Regierungsdirektorin Ute Christiane Harpain, die im November vergangenen Jahres die Leitung des Finanzamts für Großbetriebsprüfung in Braunschweig übernommen hat.
Im Rahmen der heutigen Feierstunde verabschiedete der Vizepräsident des Landesamts für Steuern Niedersachsen, Harald Schole, Frau Harpain und wünschte ihr für ihre neuen Aufgaben im Finanzamt für Großbetriebsprüfung Braunschweig viel Tatkraft und Erfolg sowie alles Gute. Der neuen Leiterin des Finanzamts für Fahndung und Strafsachen Braunschweig, Frau Fietzke, wünschte er viel Erfolg, eine gute Hand für Menschen und Entscheidungen - und stets den Rückhalt eines engagierten Teams.
Frau Fietzke ist 2006 in Baden-Württemberg in den Dienst der Finanzverwaltung eingetreten. Dort war sie im Finanzministerium und unterschiedlichen Finanzämtern tätig. Ende September 2020 nahm sie ihren Dienst bei der niedersächsischen Steuerverwaltung auf, beim Finanzamt Wolfenbüttel. Im Juni 2021 wechselte sie zum Finanzamt Braunschweig-Altewiekring, welches zum 1. November 2021 mit dem Finanzamt Helmstedt fusionierte. Sie übte dort die Funktion als Ständige Vertretung der Amtsleitung aus. Seit dem 19. Mai dieses Jahres leitet sie das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Braunschweig.
In seiner Rede sprach Vizepräsident Schole ein Thema an, das an Bedeutung in den letzten Jahren zugenommen hat und damit eine besondere Dynamik in der Gesetzgebung und Verwaltung auslöste – den Umsatzsteuerbetrug.
In Niedersachsen sei es gelungen, in der Forschungskooperation „TaDeA - Tax Defense Analytics“ eine Anwendung für die Zentralstelle für Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung (ZUBB) zu schaffen, von der auch die Fahndungsämter zukünftig profitieren werden, so Vizepräsident Schole.
Die sogenannte „VAT Gap“, also die Umsatzsteuerlücke, belaufe sich nach einer Studie der Europäischen Kommission EU-weit auf rund 89 Milliarden Euro. Etwa 25 Milliarden Euro entfielen auf den sogenannten Missing Trader Fraud (MTIC), bei dem Betrüger systematisch grenzüberschreitende Geschäfte nutzen, um Umsatzsteuer zu hinterziehen.
Man habe es dabei nicht mehr mit Einzelpersonen zu tun, die Steuern hinterziehen, sondern mit transnationalen Netzwerken. Genau hier setze moderne Steuerfahndung an: Die Digitalisierung biete enorme Chancen – nicht nur für die Täter, sondern auch für die Ermittlungsbehörden. Jede Transaktion hinterlasse digitale Spuren. Der Schlüssel liege darin, diese Daten systematisch zu analysieren und mit intelligenten Verfahren nutzbar zu machen.
Die Zentralstelle für Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung in Niedersachsen stehe exemplarisch für diesen Paradigmenwechsel auf Seiten der Verwaltung. Als landesweit koordinierende Einheit vernetze sie Informationen, bündele Fachwissen und setze konsequent auf Datenintegration und Datenanalyse. Sie sei die erste Einheit bundesweit, die konsequent den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Data Science vorantreibe und ausbaue. Das Ziel müsse bundesweit lauten: „Weg von der reaktiven Kontrolle hin zur aktiven Prävention und Früherkennung von Betrugsmustern“, so Vizepräsident Schole. Denn: Wer Kriminalität des 21. Jahrhunderts bekämpfen wolle, darf sich nicht mit Werkzeugen des 20. Jahrhunderts zufriedengeben.
Die Verbindung von operativer Ermittlungsarbeit in den Finanzämtern für Fahndung und Strafsachen auf der Ortsebene mit strategischer Datenanalyse auf Landesebene, die Kooperation mit der Wissenschaft, der Austausch mit europäischen Partnern – all das zeige: Die Steuerverwaltung sei bereit für die digitale Zeitenwende.
Niedersachsen gebe hierzu mit der Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung und TaDeA wichtige Impulse für die Weiterentwicklung auf nationaler Ebene.
Beim Finanzamt für Fahndung und Strafsachen sind 100 Personen beschäftigt. Sie verteilen sich auf die Aufgaben der Steuerfahndung, der Bußgeld- und Strafsachenstelle sowie den Innendienst. Die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts deckt die Bezirke der Finanzämter Braunschweig-Wilhelmstr., Braunschweig-Helmstedt, Peine, Gifhorn, Wolfenbüttel, Goslar-Bad Gandersheim, Northeim-Herzberg, Göttingen sowie der Finanzämter für Großbetriebsprüfung in Göttingen und Braunschweig ab.
Die Höhe der im Kalenderjahr 2024 festgestellten Steuern aus Steuerfahndungsprüfungen beträgt mehr als 38 Mio. Euro. Über 900 Strafverfahren konnten in 2024 rechtskräftig abgeschlossen werden; durch Gericht und Staatsanwaltschaft zusätzlich nochmals 213 Verfahren.
Die insgesamt verhängten Geldauflagen betrugen rd. 1,6 Mio. Euro. Die vom Gericht verhängten Freiheitstrafen summieren sich auf 28 Jahre sowie Geldstrafen von insgesamt mehr als 1 Mio. Euro, welche in 28.135 Tagessätzen bemessen wurde.
Weitere Informationen zum Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Braunschweig und zur Steuerverwaltung Niedersachsen sind auf der Webseite des LStN unter https://lstn.niedersachsen.de/ zu finden. Hier findet man auch die filmische Kurz-Serie „Finanzamt. Einfach erklärt.“, mit der Interessierte einen nicht alltäglichen Blick hinter die Kulissen eines Finanzamts werfen können (https://lstn.niedersachsen.de/mediathek/finanzamt-einfach-erklaert-207889.html).
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erstellt am:
22.08.2025