Amtsleitungswechsel beim Finanzamt Cuxhaven
Hannover, 20. Juni 2023. Regierungsdirektor Cord Heinsohn ist der neue Leiter des Finanzamts Cuxhaven. Er hat die Leitung des Finanzamts von Regierungsdirektor Volker Poeschel übernommen, der seit November 2022 das Finanzamt für Großbetriebsprüfung in Stade leitet.
Anlässlich der heutigen Feierstunde zum Amtsleitungswechsel beim Finanzamt Cuxhaven verabschiedete Herr Pilz, Vizepräsident des Landesamts für Steuern Niedersachsen, Herrn Poeschel und wünschte ihm für seine neuen Aufgaben viel Glück und Erfolg. Gleichzeitig führte er Herrn Heinsohn in sein neues Amt als Vorsteher des Finanzamts Cuxhaven ein. Ihm wünschte er Erfolg, ein gutes Händchen und auch die nötige Portion Glück, die niemals schaden könne.
Nach erfolgreichem Studium an der Fachhochschule in Rinteln (heute: Steuerakademie Niedersachsen) und sich anschließendem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover trat Herr Heinsohn im Mai 2009 beim Finanzamt Wesermünde in den Dienst der niedersächsischen Steuerverwaltung ein. Seine berufliche Karriere führte den gebürtigen Cuxhavener zu den Finanzämtern Stade, Großbetriebsprüfung Stade und zwischendurch immer wieder mal an das Finanzamt Cuxhaven, bei dem er im März 2023 schließlich die Leitung übernommen hat. Zuvor war er seit Januar 2022 der ständige Vertreter der Amtsleitung beim Finanzamt in Syke.
In seiner Rede ging Vizepräsident Pilz darauf ein, dass Niedersachsen als Flächenland mit über 50 Finanzämter Bürgerinnen und Bürgern in annehmbarer Entfernung bei Bedarf eine akzeptable Möglichkeit biete, ihre Belange in persönlicher Form vorzutragen. Um hier den Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Finanzverwaltung noch effektiver zu gestalten, werde im Augenblick die Einführung eines Tools zur Terminvereinbarung geprüft, so Pilz.
Vor diesem Hintergrund begrüße er es, dass die alte wie auch die neue Landesregierung trotz bereits erfolgter Finanzamtsfusionen grundsätzlich an der Präsenz in der Fläche festhalte und bisher keine Signale ausgesendet habe, hier einen anderen Kurs einzuschlagen.
Zum niedersächsischen Grundsteuergesetz merkte er an, dass Ausgangspunkt ein einfaches Flächenmodell aus Bayern sei, das Niedersachsen neben anderen Bundesländern um eine Wertkomponente ergänzt habe. „Diese Art der Gesetzgebung, die den Bürgern wenig abverlangt und auf der anderen Seite so konstruiert ist, dass sie in den Finanzämtern mit vertretbarem Aufwand vollzogen werden kann, kann als Vorbild für andere Steuergesetze gelten“, so Pilz.
Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof habe in einem Gutachten angemerkt, dass die Grundsteuergesetze dieser Länder nur wenige Parameter nutzten und bald vollständig digital anwendbar seien. So würden Staatseinnahmen gesichert und in einem wahrhaften Befreiungsschlag alle Steuerbetroffenen entlastet, die Gemeinden, die Finanzverwaltung, die Gerichte, die Steuerberater und die Steuerpflichtigen.
In diesem Zusammenhang habe auch der Bund der Steuerzahler in Niedersachsen und Bremen öffentlich geäußert, dass er keine Musterklage gegen das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ plane.
Der Stand der Grundsteuererklärungen in Niedersachsen sei mit fast 90 Prozent erfreulich hoch, so Pilz. Damit liege Niedersachsen im Vergleich der Bundesländer gut. Dennoch werde man in der nächsten Zeit in Einzelfällen nicht um Schätzungen und die Festsetzung von Verspätungszuschlägen herumkommen.
Neben der Grundsteuerreform liege Vizepräsident Pilz ein weiteres wichtiges Thema am Herzen, nämlich die Personalgewinnung.
Das Land Niedersachsen beschäftige ca. 250.000 Menschen; die großen Personalkörper bilden dabei die Schulen, Hochschulen, die Landespolizei, aber auch die Finanzverwaltung.
Eine länger bekannte Tatsache sei, dass ein knappes Drittel der Beschäftigten die Verwaltung in den nächsten fünf Jahren verlassen werde, das sei ein dramatischer Befund. Kein Trost sei es, dass es der Steuerverwaltung nicht allein so gehe, dieser Ausblick gelte grundsätzlich für die gesamte Landesverwaltung. Die zunehmende Digitalisierung habe große Fortschritte gemacht und helfe, sie könne aber bei immer wieder hinzukommenden Aufgaben nur unterstützen.
Einerseits müsse daher geprüft werden, ob die Aufgaben, die es zu erfüllen gilt, in einem angemessenen Verhältnis zum vorhandenen Personal stehen, Stichwort: Aufgabenkritik. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht einmal formuliert, dass die Besteuerungsvorgaben in strikter Legalität umzusetzen seien, jedoch sei im Jahr 2016 der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in die Abgabenordnung aufgenommen worden. Dieser scheinbare Widerspruch sei als Ziel der bestmöglichen Realisierung der Gesetz- und Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei einem verhältnismäßigen, zugleich schonenden Umgang mit den knappen Ressourcen der Verwaltung zu verstehen, wie ein Standard-Kommentar zur Abgabenordnung feststelle, hierzu gehöre eben auch das Personal, so Pilz. Die Neuregelung in der Abgabenordnung habe die Einführung eines Risikomanagement ermöglicht, welches erfolgreich in Niedersachsen helfe, die Ressourcen der Finanzverwaltung effektiv einzusetzen und dabei die Bearbeitungsqualität zu erhöhen.
Rund 32.800 Einkommensteuer-Erklärungen (davon von etwa 19.100 Arbeitnehmer-Fälle), 1.700 Körperschaften und über 500 Vereine führten im Kalenderjahr 2022 zu einem Steueraufkommen im Finanzamts Cuxhaven von rund 385 Mio. Euro.
Weitere Informationen zum Finanzamt Cuxhaven und zur Steuerverwaltung Niedersachsen sind auf der Webseite des LStN unter https://lstn.niedersachsen.de/ zu finden. Hier findet man auch die filmische Kurz-Serie „Finanzamt. Einfach erklärt.“, mit der Interessierte einen nicht alltäglichen Blick hinter die Kulissen eines Finanzamts werfen können (https://lstn.niedersachsen.de/mediathek/finanzamt-einfach-erklaert-207889.html).
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.06.2023