ELSTER - Die elektronische Steuererklärung
Die niedersächsischen Finanzämter werben für eine schnelle und sichere Übermittlung von Steuererklärungsdaten mit ELSTER
Zukünftig sind Bürgerinnen und Bürger mit Gewinneinkünften verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch an ihr Finanzamt zu übermitteln. Dies betrifft die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus freiberuflicher bzw. selbstständiger Tätigkeit. Auch für viele andere Steuerbürgerinnen und Steuerbürger bietet die Datenübermittlung mit ELSTER viele Vorteile. So wird z.B. eine automatische Datenübernahme aus dem Vorjahr oder auch eine unverbindliche Berechnung der zu erwartenden Steuererstattung-/Nachzahlung angeboten.
Um die Bürgerinnen und Bürger auf die elektronische Steuererklärung aufmerksam zu machen, erfolgt in der Zeit vom 1. März bis zum 31. März 2012 in Niedersachsen die Schaltung von ELSTER-Werbeanzeigen auf Busheckflächen. Ausgewählt wurden hierfür- möglichst flächendeckend – einzelne Buslinien in Städten mit einem Finanzamt oder Linien in umliegenden Regionen.
Weitere Informationen zum Thema elektronische Steuererklärungen sind im Internet unter www.elster.de zu finden.
Um die Bürgerinnen und Bürger auf die elektronische Steuererklärung aufmerksam zu machen, erfolgt in der Zeit vom 1. März bis zum 31. März 2012 in Niedersachsen die Schaltung von ELSTER-Werbeanzeigen auf Busheckflächen. Ausgewählt wurden hierfür- möglichst flächendeckend – einzelne Buslinien in Städten mit einem Finanzamt oder Linien in umliegenden Regionen.
Weitere Informationen zum Thema elektronische Steuererklärungen sind im Internet unter www.elster.de zu finden.
Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung
Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 sind insbesondere die Einkommensteuererklärungen für Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen (Land- u. Forstwirte i. S. d. § 13 Einkommensteuergesetz (EStG), Gewerbetreibende i. S. d. § 15 EStG sowie selbständig Tätige i. S. d § 18 EStG), nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.
Erfahren Sie Näheres in dem folgenden Informationsschreiben.
Information zur elektronischen Übermittlungsverpflichtung für Steuer- und Feststellungserklärungen sowie Gewinnermittlungen
(PDF, 0,17 MB)